Theoretisch könnte die Erbschaftssteuer die Einkommensteuer ersetzen – und wo besteht in 2018 in Sachen Generationennachfolge der aktuell praktische Handlungsbedarf bei Vermögenswerten in Spanien?

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Die gesamte deutsche Lohn- und Einkommensteuer inklusive entsprechendem Verwaltungsaufwand wäre nach einer Veröffentlichung des Nachrichtenmagazins Focus nicht erforderlich, wenn die deutschen Erbschaften und Schenkungen mit einem Steuersatz von 60 % besteuert würden.

Tatsächlich betrugen die entsprechenden Steuereinnahmen in 2016 allerdings nur 6,8 Milliarden Euros mithin nur 1% der Gesamtsteuereinahmen.

Eine solch grundlegende Besteuerungsgestaltung ist aktuell allerdings weder in Deutschland noch in Spanien zu erwarten, wenngleich in Spanien die aktuell in manchen touristisch geprägten Regionen, wie auf den Balearen, weitgehend minimierte Erbschaftsteuer in näherer Zukunft wieder erheblich in Richtung auf die spanienweit hohen Steuersätze angepasst werden dürfte,

weit entfernt allerdings von einem durchschnittlichen Erbschaftssteuersatz von 60 %.

Wo nun liegen heute in 2018 konkret die praxisnahen Handlungsfelder, von welchen Familien und Lebenspartnerschaften mit Vermögen, namentlich Immobilien, in Spanien im Jahre 2018 bei der Generationennachfolge betroffen sind?

Hier eine kurze Zusammenfassung:

  1. Wer vorrangig seinen Ehepartner zu bedenken gedenkt, sollte einer testamentarische Rechtswahl des deutschen Rechtes oder, etwa auf den Balearen, einer Schenkung unter Pflichtteilsverzicht nähertreten.
  2. Patchworkfamilien bedürfen quasi immer einer differenzierten testamentarischen Regelung, wenn nicht bereits beim Vermögenserwerb die Kindergeneration adäquat mitberücksichtigt wurde.
  3. Familien mit unterschiedlichen Nationalitäten können je nach Erblasser von unterschiedlichen Erbrechten betroffen sein.Andererseits eröffnet die Europäische Erbrechtsverordnung diesem Personenkreis durch spezifische Rechtswahlmöglichkeiten aber auch einen erweiterten Handlungsrahmen.
  4. Der digitale Nachlass, wie Accounts von Social-Media, im Internet hinterlegte Verträge oder Bitcoin-Konten, bedürfen einer spezifischen Regelung, am besten jedenfalls auch durch Übermittlung des Zugangscodes an den Rechtsnachfolger.
  5. Angesichts der ansteigenden Quote von demenzkranken Personen, – in Deutschland rechnet man bis 2050 mit mehr als 3 Mio. -, welche dann weitgehend nicht mehr testierfähig sein werden, empfiehlt sich eine frühzeitige Testamentserstellung.Darüber hinaus zeigt die anwaltliche Erfahrung, dass es vielen Personen im fortgeschrittenen Alter oft psychisch schwer fällt, Entscheidungen der eigenen Vermögensnachfolge zu treffen.
  6. Wer Pflichtteilsansprüche, namentlich von Kindern, reduzieren möchte, dem steht hierzu meist eine Kombination von lebzeitigen Verfügungen, Rechtswahl und testamentarischer Gestaltung zur Verfügung, welche allerdings gut durchdacht und rechtsverbindlich abgesichert werden muss.

Nach bereits eingetretenem Erbfall ist oft zu überprüfen, ob aus strategischen Gründen zum Überspringen einer Erbengeneration oder schlicht zur Steuerminimierung eine strategische Erbausschlagung zu tätigen ist, für welche grundsätzlich nach deutschem Recht eine 6-wöchige Ausschlagungsfrist zu beachten ist.

15.01.2018