Die Praxis zeigt, dass häufig nicht nur die aktuelle Immobilieneigentümersituation in Spanien von Interesse ist, sondern es gilt oft auch eine frühere Eigentümerstellung in Erfahrung zu bringen.
Einige typische Sachverhalte:
– | Verschenken der Spanienimmobilie in rechtsmissbräuchlicher Absicht zur Verhinderung von Pflichtteilsansprüchen |
– | Verheimlichung von Vermögenswerten durch Übertragung auf eine Gesellschaft; etwa zur Umgehung von Zugewinnansprüchen im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens |
– | Entzug der Spanienimmobilie als vollstreckungsfähiges Vermögen oder Vollstreckung ausserhalb der Insolvenzgrenzen |
– | Überprüfung, ob die Spanienimmobilie Nachlassgegenstand war |
Führt also die ursprüngliche Immobilieneigentümerrecherche mit dem Eigentümernamen, den Grundbuchdaten respektive auf der Basis der Vorlage einer früheren spanischen notariellen Erwerbsurkunde nicht zum Ziel und sprechen die Umstände gleichwohl für eine wahrscheinliche frühere oder aktuell verdeckte Eigentümerstellung, so empfiehlt es sich, den Weg zu einem historischen Grundbuchauszug einzuschlagen.
Da diese Zusatzrecherche in Spanien einen erhöhten Zeitaufwand, u.a. häufig mit persönlicher Vorortbeantragung, erfordert,
ist unsere Tätigkeit allerdings nur auf der Basis eines Zeithonorars und unter Auslagenersatz für die Beantragung möglich.