Spanische Notare haben einen andern, zum Teil eingeschränkten und zum Teil weiter gefassten Aufgabenbereich als in anderen Ländern wie etwa Deutschland.
So ist bei Immobilienübertragungen die Bearbeitungstiefe bei spanischen Notaren geringer, weil einerseits die konzeptionelle und praktische Vorbereitung in Spanien von Rechtsanwälten übernommen wird, und andererseits die nachträgliche Abwicklung bis zur Grundbucheintragung von sogenannten Gestorias oder Abwicklungsbüros für Verwaltungsgänge regelmässig in Kooperation mit dem Anwalt der Erwerberseite erfolgen.
Diese geringere Bearbeitungstiefe könnte vermuten lassen, dass der Notartermin als solcher schneller abgewickelt würde.
Tatsächlich ist aber das Gegenteil der Fall.
Ein bis zwei Stunden sollten auf jeden Fall eingeplant werden, drei Stunden sind keine Seltenheit.
Dies wiederum hängt auch damit zusammen, dass sich der spanische Notar durchaus parallel nicht nur in dem vereinbarten Termin konkret und direkt mit dieser Angelegenheit befasst, sondern vielmehr zeitgleich mehrere Angelegenheiten bearbeitet,
namentlich noch „sobre la marcha“ Beglaubigungen, Vollmachtserstellungen oder auch Kreditverträge mal kurz ohne längerfristigen Termin miteinschiebt,
was natürlich die eigentlich terminierte Angelegenheit zeitlich hinausschiebt.
Ein anderer wesentlicher Grund für den erweiterten Zeitbedarf liegt allerdings häufig bis heute in einer suboptimalen Urkundenvorbereitung, die trotz komplett vorliegender Dokumente mitunter tatsächlich erst ernsthaft mit dem tatsächlichen Erscheinen der Parteien zum Notartermin beginnt.
Dies scheint mitunter noch ein Relikt aus frühreren Zeiten zu sein, als die Klienten nicht pünktlich oder mitunter überhaupt nicht erschienen und man sich so vor nutzloser Arbeit zu schützen suchte.
Schwerlich in Einklang zu bringen ist diese Arbeitsweise mit internationalem Klientel welches gezielt zum Notartermin eingeflogen ist und den Rückflugtermin wieder erreichen muss.
Weniger begeistert sind auch Personen welche hier wertvolle Arbeitszeit einbüssen, wenngleich die Wartezeit oft auch zur Übermittlung ergänzender Informationen unter den Parteien ebenso genutzt wird und werden kann, wie auch zum ergänzenden privaten Erfahrungsaustausch unter diesen, was durchaus künftige Kontakte erleichtern oder etwa den Immoblieinkäufern in Spanien den Einstieg in das künftige Lebensumfeld vereinfachen kann.
Bekanntlich gibt es fast immer zwei Seiten einer Medaille.
Probleme fehlender Unterschriftsreife können im übrigen meist durch die zusätzliche Erstellung einer notariellen Vollmacht an einen Vertreter zur Restabwicklung „aufgefangen“ werden.
Wer den zeitlichen oder Reiseaufwand des spanischen Notartermines aber vermeiden möchte, der kann sich bei dem Notartermin in Spanien fast immer anwaltlich vertreten lassen, sei es mit vorerstellter Vollmacht oder zunächst mündlicher Bevollmächtigung und nachträglicher Ratifizierung bei einem der spanischen Sprache mächtigen Notar in seiner eigenen Wohngegend ausserhalb Spaniens.
Im übrigen beschleunigt sich aber auch schrittweise in manchen spanischen Notariaten, bei digitaler Vorabübertragung und Vorabprüfung der Notarvertragsvorlagen, der zeitliche Ablauf im spanischen Notartermin selbst und so hat sich schon manch einer gewundert wie schnell der notarielle Akt in Spanien dann, gut vorbereitet, mit wenigen begleitenden Notarworten ablaufen kann.
14.03.2018