Wann eine Vertretung nicht möglich ist
Ist die Vertretung bereits gesetzlich ausgeschlossen so stellt sich diese Frage nicht. Dies gilt aber nur für wenige Handlungsbereiche wie etwa die höchstpersönliche notarielle Testamentserstellung oder den Fall des Verschenkens des gesamten Vermögens.
Es kommt darauf an worum es geht
Ansonsten muss es also differenziert werden: Ist meine persönliche Anwesenheit wichtig oder ist dieser Aufwand vermeidbar?
Was kann ich im Notartermin persönlich beitragen?
Sind noch Sachverhalte weiter aufzuklären oder Entscheidungen zu treffen? Das kann etwa die Einigung der Übernahme von Detailkosten betreffen oder mögliche ergänzende Vereinbarungen und auch Fragen der praktischen Abwicklung.
Gibt es konkrete Streitpunkte?
Dann kann die persönliche Anwesenheit zu deren konkreter definitiver Ausräumung sinnvoll sein.
Hier dann einige Leitlinien
Erbschaftsannahmen ohne spezifische Konfliktpunkte bedürfen der persönlichen Anwesenheit des oder der Erben in der Regel nicht.
Gleiches gilt für notarielle Bauerklärungen dann wenn die Sachverhalte entsprechend vorgeklärt sind. Immobilienkäufer in Spanien tendieren eher zur persönlichen Anwesenheit als die Verkäuferseite. Das kann zur Zahlungsabwicklung und weiteren Informationsentgegennahme zum Kaufobjekt auch sinnvoll sein. Alternativorganisationen, wie etwa die Zahlungsabwicklung über Notaranderkonto sind allerdings möglich.
Die lebzeitige 1 % Schenkung von Vermögensgegenständen unter Pflichtteilsverzicht auf Mallorca und den anderen Baleareninseln ist per gesetzlicher Regelung ausdrücklich in Vertretung möglich und bedarf einer persönlichen Anwesenheit beim spanischen Notar auch rechtspraktisch nicht wenn die zentralen Punkte wie Niessbrauchsvorbehalt oder Wertfixierung zuvor abgeklärt wurden.
Das Kriterium der einfacheren Abwicklung
Gibt es aus sachbezogener Sicht keine Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit vor dem spanischen Notar kommt man zur Frage welche die praktisch einfachere Form der Abwicklung ist. Persönliche Anwesenheit aller Beteiligter in Spanien oder vorherige Vollmachtserteilung respektive nachträgliche Ratifizierung der in Spanien erstellten notariellen Urkunde. In den vormals westlichen deutschen Bundesländer sowie in Berlin ist die Ratifizierungsvariante bei einem spanischsprachigen deutschen Notar dann häufig die bequemere Variante. Aber auch im östlichen Deutschland finden sich mehr und mehr spanischsprachige Notare.