DIE RATIFIZIERUNG IM HEIMATLAND VEREINFACHT VIELE RECHTSVORGÄNGE MIT IMMOBILIEN IN SPANIEN

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Der einfachste Abwicklungsweg als Maxime im internationalen Rechtsverkehr.

Internationale Immobilienangelegenheiten werden komplex weil mehrere nationale Rechtsordnungen sich überlagern sind oder jedenfalls betroffen sein können.

Deshalb ist immer auch der praktisch einfachste Weg der Abwicklung zu sondieren.

Zentrale Urkundenerstellung vor dem spanischen Notar

Diese Maxime folgt der Logik dass der spanische Notar naturgemäss mit den national einschlägigen Rechtsregelungen am besten vertraut ist.

Überlegungen wie die „ Beauftragung unseres Firmennotars in Deutschland “ sollten also umgehend wieder verworfen werden.

Der Rechtsanwalt vor Ort in Spanien als beauftragter Urkundenersteller

Die massgebliche Vorarbeit zu adäquaten Urkundenerstellung in Spanien bei Urkunden mit internationalem Bezug leistet der auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierte Anwalt,

welcher mithin auch den massgeblichen Urkundeninhalt vorbereitet.

Vollmacht oder Ratifizierung

Soll oder muss aus Gründen der erschwerten Anwesenheit des Urkundenerstellers in Spanien, – berufliche, Kinderbetreung, Alter, Krankheit u.a. -, die Urkundennunterzeichnung durch den Aussteller im Heimatland, also etwa in Deutschland, stattfinden,

so kann vorab eine Vollmachtserstellung nach spanischem Muster oder naträglich eine Ratifizierung der zuvor in Spanien erstellten Urkunde erfolgen.

Hier hat die Praxis gezeigt dass die Ratifizierung aus verschiedenen Gründen meist die einfachere Variante darstellt :

Keine Notwendigkeit der Vorherigen eine Abklärung notwendiger oder sinnvoller Vollmachtsinhalte und bei Ratifizierung vor dem deutschem Notar ist der genaue Urkundenerhalt bereits bekannt.

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