Die internationale Anwaltskanzlei in Zeiten des Covid-19 in Spanien. Modifizierte Kommunikationswege in- und extern. Neufokusierung der Problemlösungen

Print Friendly, PDF & Email

Plötzlich komplett neue Rahmenbedingungen

Terminierte Notartermine wurden abgesagt,
Flugreisen storniert, persönliche Besprechungstermine waren nicht mehr möglich,
Behörden arbeiten nicht mehr, jedenfalls ohne Publikumsverkehr und von der Arbeitskapazität eingeschränkt.
Das war die Situation am Montag den 16. März dem 1 Werktag der in Spanien verhängten Ausgangssperre.
Die Arbeit hinter verschlossenen Türen war in dieser Woche noch möglich.
Zum Wochenende hin zogen aus Italien aber noch andere Wolken auf:
Auch der Weg zum Arbeitsplatz sollte dort untersagt werden.

Was hat in der ersten Woche
Ausnahmezustand noch wie funktioniert

Zunächst galt es für die abgesagten Termine neue Lösungszenarien zu entwickeln ebenso wie entsprechende Zusatzvereinbarungen auszuarbeiten.
Mit den direkten Kooperationspartnern, wie Gestorias oder Steuerberatungen, intensivierte sich die Bearbeitung laufender Angelegenheiten:
Ohne Publikumsverkehr konnten die laufenden Angelegenheiten konzentrierter bearbeitet werden.

Einstieg in die Telearbeit

Zugleich lief unsererseits die Testphase einer Mitarbeiterin per Telearbeit von zu Hause aus.
Bei zwei kleineren grundsätzlichen schuldflichtigen Kinder, galt jetzt bei geschlossenen Schulen schnell ein angepasstes System zu entwickeln.
Mit der Einrichtung des direkten Zugriffes auf die Kanzleikorrespondenz und dasMandatsverwaltungssystem von extern ist dies auch grundsätzlich gelungen.
Zur sonstigen internen Kommunikation dient eine Whatsappgruppe. Für eigene Telefonate wird zunächst das Privathandy genutzt.

Die Herausforderung eine Rechtsanwaltskanzei ortsunabhängig
funktionsfähig zu halten

Die zweite Woche begann mit dem Einstieg einer weiteren Mitarbeiterin in die Telearbeit deren Ehemann berufsbedingt zu einer Risikogruppe gehört.
Jetzt, mit gleichzeitiger Ankündigung der Regierung den Ausnahmezustand auf vier Wochen auszuweitern ging es darum die noch verbleibenenden Arbeitsbereiche neu zu strukturieren.

Was ist noch möglich oder ab aber jetzt besonders dringlich

Notarielle Immobiienkaufverträge können in dieser Zeit in Spanien nicht mehr unterzeichnet werden.
Möglich ist aber die Ausstattung mit Vollmachten vom Ausland aus oder die Vorbereitung künftiger Ratifizierungen gleich für die Zeit gleich nach der Lockerung der Notarialsarbeitsbeschränkungen dann vom Rechtsanwalt als beauftragtem unterzeichneter Dokumente.
Dies gilt etwa auch für familieninterne Schenkungen von Inmobilien oder für Erbschaftsannahmen.
Praktisch sehr dringend sein können etwa Vollmachtserstellungen oder die Regelung von Betreungen wenn die Alternative die aktuelle Übersiedlung in ein Pflegeheim darstellt welche sich ja gerade jetzt als höchst lebensgefährdende Coronavirusherde darstellen

Emailverkehr und Videotelefonate

Die jetzt noch relativ verstärkte Kommuniktationsschiene ist sicherlich der Emailverkehr
Zur Erstkontaktaufnahme dient auch ein Kontaktformular auf der Kanzleiwebseite.
Sodann vereinbart werden Telefontermine mit dem Anwalt inklusive Videotelefonate per Whastapp welche den Einschluss von bis zu vier Personen in eine Art Konferenzschaltung ermöglichen.
In diesem Kommunikationsrahmen können dann auch gleich vor Ort sachdienliche Bilder mitübermittelt werden.

Kontinuierlicher Fortgang
bei Rechtsrecherchen, rechtsgutachterlichen Entscheidungsvorbereitungen und privatsvertraglichen Kaufvertragsabschlüsse

Formelle öffentliche Rechtsakte sind in dieser Zeit nur eingeschränkt möglich verbunden allerdings mit der beruhigenden Ergänzung dass Fristabläufe im Ausnahmezustand rechtlich in Spanien ausgeschlossen sind.
Gleichwohl können beispielsweise privatvertraglich in Spanien bereits rechtsgültige Immobilienkaufverträge abgeschlossen werden
bei inhaltlich adäquat gestalteter Vertragsgestaltung und gewissen Vorbehalten etwa im Hinblick auf noch vorgesehene Vorortbesichtigungen.
Aber vielleicht kennen Sie das Objekt ja bereits oder sind per Video gut vorinformiert.

Auch in der Rechtsbotique kann weiter bestellt werden,
Der anwaltliche Onlineshop bleibt geöffnet

Dies gilt spanienweit für Grundbuchauszüge oder Handelsregisterauszüge.
Auch Titelanerkennungsverfahren, etwa von Ärzten können weiter bearbeitet werden.
Immobilienwertgutachtenbeschaffungen können zumindest vorbereitet werden.
Gleiches gilt für Vollmachten und Patientenverfügungen deren Sinnhaftigkeit in dieser aktuellen Zeiten in erweitertem Umfang zu Tage tritt.

Der Traspasovertrag kann heute die finanzielle Existenz retten

Der Ausfall zumindest einer Teilsaison in Spanien im Jahre 2020 kann von vielen Geschäftsbetreibern finanziell nur schwerlich verkraftet werden,
selbst wenn jetzt unkomplizierte Darehensvergaben von der Regierung versprochen werden.
In dieser Situation kann es zielführender sein wenn bestimmte Geschäfte oder Restaurants nach der Coronakrise von neuen Betreibern mit einem gewissen Kapitalinvestionspotential weiterbetrieben werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Información básica sobre protección de datos Ver más

  • Responsable: ANWALTSKANZLEI MENTH S.L..
  • Finalidad:  Moderar los comentarios.
  • Legitimación:  Por consentimiento del interesado.
  • Destinatarios y encargados de tratamiento:  No se ceden o comunican datos a terceros para prestar este servicio. El Titular ha contratado los servicios de alojamiento web a Bazan Lab Hosting que actúa como encargado de tratamiento.
  • Derechos: Acceder, rectificar y suprimir los datos.
  • Información Adicional: Puede consultar la información detallada en la Política de Privacidad.