Es ist die Summe mehrer spezifischer Fähigkeiten oder Skills, welche einen für diese Tätigkeit qualifizieren.
Ohne Mehrsprachigkeit geht gar nichts
Und diese Mehrsprachigkeit muss natürlich gerade die sprachlichen Notwendigkeiten des entsprechenden spezifischen Tätigkeitsfeldes abdecken,
meist Landessprache + Sprache des Länderschwerpunktes+ Englisch.
Juristische Ergänzungsqualifizierung im jeweiligen länderübergreifenden Fachgebiet
Das kann eine Fachanwaltsausbildung sein, soweit diese länderübergreifend für das konkrete Arbeitsfeld nützlich ist, oder ein Doppelstudium, oder eine ansonsten hilfreiche Berufspraxis im spezifischen Tätigkeitsfeld.
Interkulturelle Vermittlungsqualitäten
Nicht selten trifft man auf die nachhaltige Erwartungshaltung mancher Mandantschaft. dass im entsprechenden Ausland doch alles in gleicher Weise wie im Heimatland ablaufen müsse, über die gleiche Behörde, mit den gleichen Arbeitsschritten, mit dem gleichen Zeitbedarf und den gleichen Kosten.
Das ist eine Ausgangssituation, die man natürlich nie vorfinden wird.
Wenn sich dann die Erwartungshaltung auch noch dahin erstreckt, dass die Bewohner des anderen Landes genauso reagieren wie diejenigen, die im eigenen Heimatland sind, über die Kenntnis der kulturellen Unterschiede vom Rechtsanwalt oft auch noch nachhaltige psychologische Fähigkeiten aufzubieten sind, um potenzielle Konfliktlagen zeitadäquat einer Lösung zuzuführen.
Vereinfacht: Der Anwalt als 3-facher „Übersetzer“
für Fremdsprachen, andere Rechtssysteme und kulturelle Unterschiede.
Dies ist allerdings nur eine Grobklassifizierung. Integriert werden in ein international erfolgreiches Arbeitssystem müssen auch landesspezifische Kooperationsformen, historische Sensibilitäten, persönliche Umfangsformen und Erwartungen und zwar auch dann, wenn man diesen nicht nachkommen möchte.
Die zügige Problemlösung steht im Mittelpunkt
Wenn es häufig schon schwierig ist, im eigenen Land juristische Aufgabenstellungen einer zügigen Lösung zuzuführen, erwarten einen hier im Ausland regelmässig noch weitere Fallstricke.
Wer also länderübergreifend an adäquaten Lösungen interessiert ist, der ist gut beraten, zuerst den richtigen, qualifizierten Berater auszuwählen und dessen Ratschlägen dann aber auch konsequent zu folgen.
Letzteres liegt also im ureigensten Interesse.
Soweit möglich, sondiert der international tätige Rechtsanwalt auf der Basis seiner Rechtskenntnisse und Kontaktnetze den international zielführenden Weg und beschreitet diesen konsequent weiter.
Die billige Lösung kommt oft teuer zu stehen
Der nette erste hilfsbereite Bekannte aus der Bar oder der vermeintlich sehr preisgünstige Berater- oder Dienstleistungsanbieter wird gerade im Ausland oft schnell zum teuersten, wenn nicht gleich zur Katastrophe.
Hier hat man dann schnell erst einmal „Lehrgeld“ gezahlt und kann froh sein, dies noch ohne Existenz- oder Projektgefährdung zu überstehen, vielfach ist nämlich gerade dies nicht der Fall.
Den fachkompetenten oder richtigen Berater findet man heute meist über das Internet
Bei entfernten Ländern hilfreich sein können noch Botschaften und Kontakte, Handelskammern oder länder- oder fachgebietsspezifische Juristenvereinigungen.