Am falschen Ende gespart

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Wie man Geld sparen kann beim Anwaltshonorar,
um dann in der Folge grosse Vermögenswerte einzubüssen

– Anzahlung an eine nicht verkaufsberechtigte Person         5.000 – 40.000 €

Geld sparen beim Anwaltshonorar, das mag für manch einen verlockend klingen.

In der Praxis ist dies nicht nur eine risikoreiche Strategie, sondern ganz im Gegenteil bei Immobilienan- und verkäufen führt die professionelle anwaltliche Begleitung in Spanien regelmässig zu einem per Saldo positiven Vermögensergebnis.

Dies umsomehr, als das Anwaltshonorar sich regelmässig nur in einer Grössenordnung von nur 1 % – 2 % des Immobilienkaufpreises bewegt, bei 8 %iger Grunderwerbssteuer und 5 % – 6 % Maklerkosten.

Demgegenüber stehen, – Beispiele aus der Praxis -, des öfteren folgende Vermögensverluste:

– Erwerb einer illegalen bebauten Finca mit
  Abrissverpflichtung oder Minderwert                                 10.000 – mehr als 100.000 €

– Versprochene Vermietungslizenz hat keinen
  Bestand,
  statt wirtschaftlichem Ertrag werden Schulden gemacht     30.000 – mehr als 100.000 €

Warum nun führt eine professionelle anwaltliche Begleitung bei Immobilienkaufverträgen regelmässig auch ohne spezifischen Schadenseintritt, wie vorab anhand von Praxisbeispielen geschildert, zu einem positiven Vermögensergebnis?

Auch hierzu einige Beispiele von Vermögensvorteilen:

– Vorausschauende Minimierung künftiger
  Verkaufsgewinnsteuer von 19 %                                       10.000 – mehr als 100.000 €

– Vermeidung von Erbschaftssteuern durch
  Mitberücksichtigung der Folgegeneration
  beim Immobilienerwerb                                                     20.000 – mehr als 100.000 €

– Einbeziehung anderer professionell tätiger Dienstleister
  wie Bausachverständige, Architekten,Wertgutachter
  zum Ausschluss von Fehlinvestitionen oder
  Kaufpreisanpassung                                                        30.000– mehr als 100.000 €

Zum Abschluss noch ein gängiges Beispiel, wie auch heute noch bei Immobilienkäufen ausländischeKäufer längerfristig Vermögensverluste erleiden, obgleich sie doch auch für sich einen Vermögensvorteil kalkuliert hatten: Das Thema Unterverbriefung.

Wer als Käufer meint, mit einer Teilkaufpreiszahlung in „B“ anteilig die 8 %ige Grunderwerbssteuer eingespart zu haben, bekommt zum späteren Verkaufszeitpunkt die wesentlich höhere, nämntlich 19 %ige, Verkaufsgewinnsteuerzahlung bei Gewinnerzielung präsentiert. Der sich hier ergebende rechnerische Gewinn beträgt „Minus 11 %“!

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