Wie man Geld sparen kann beim Anwaltshonorar,
um dann in der Folge grosse Vermögenswerte einzubüssen
– Anzahlung an eine nicht verkaufsberechtigte Person 5.000 – 40.000 €
Geld sparen beim Anwaltshonorar, das mag für manch einen verlockend klingen.
In der Praxis ist dies nicht nur eine risikoreiche Strategie, sondern ganz im Gegenteil bei Immobilienan- und verkäufen führt die professionelle anwaltliche Begleitung in Spanien regelmässig zu einem per Saldo positiven Vermögensergebnis.
Dies umsomehr, als das Anwaltshonorar sich regelmässig nur in einer Grössenordnung von nur 1 % – 2 % des Immobilienkaufpreises bewegt, bei 8 %iger Grunderwerbssteuer und 5 % – 6 % Maklerkosten.
Demgegenüber stehen, – Beispiele aus der Praxis -, des öfteren folgende Vermögensverluste:
– Erwerb einer illegalen bebauten Finca mit
Abrissverpflichtung oder Minderwert 10.000 – mehr als 100.000 €
– Versprochene Vermietungslizenz hat keinen
Bestand,
statt wirtschaftlichem Ertrag werden Schulden gemacht 30.000 – mehr als 100.000 €
Warum nun führt eine professionelle anwaltliche Begleitung bei Immobilienkaufverträgen regelmässig auch ohne spezifischen Schadenseintritt, wie vorab anhand von Praxisbeispielen geschildert, zu einem positiven Vermögensergebnis?
Auch hierzu einige Beispiele von Vermögensvorteilen:
– Vorausschauende
Minimierung künftiger
Verkaufsgewinnsteuer von 19 % 10.000 –
mehr als 100.000 €
– Vermeidung von Erbschaftssteuern durch
Mitberücksichtigung der Folgegeneration
beim Immobilienerwerb 20.000 – mehr als 100.000 €
– Einbeziehung anderer professionell tätiger Dienstleister
wie Bausachverständige, Architekten,Wertgutachter
zum Ausschluss von Fehlinvestitionen oder
Kaufpreisanpassung 30.000– mehr als 100.000 €
Zum Abschluss noch ein gängiges Beispiel, wie auch heute noch bei Immobilienkäufen ausländischeKäufer längerfristig Vermögensverluste erleiden, obgleich sie doch auch für sich einen Vermögensvorteil kalkuliert hatten: Das Thema Unterverbriefung.
Wer als Käufer meint, mit einer Teilkaufpreiszahlung in „B“ anteilig die 8 %ige Grunderwerbssteuer eingespart zu haben, bekommt zum späteren Verkaufszeitpunkt die wesentlich höhere, nämntlich 19 %ige, Verkaufsgewinnsteuerzahlung bei Gewinnerzielung präsentiert. Der sich hier ergebende rechnerische Gewinn beträgt „Minus 11 %“!