Trotz aktuell nicht möglicher Notartermine bleibt auch für Immobilieneigentümer und sonstige Akteure in Spanien noch ein grosses Handlungszentrum eröffnet.
1. Private, in Spanien verbindliche, Immobilienkaufverträge und Vorverträge sind weiter möglich.
2. Ebeneso Verkaufsvorbereitung per Initierung von Nachlegalisierungen, Erfassung von Gebäuden zur Grundbucheintragung oder die Verkaufsexposeerstellung.
3. Fincareformen:
Das Baugewerbe war in Spanien zunächst weiter tätig
Solarenergieinstallation und Umbau zur Arbeitplatztauglichkeit sind interessante perspektiven jedenfalls für die Zeiten nach dem coronavirus.
Bis zum 12.04.20 sind diese Arbeiten aktuell ausgesetzt,
Planungen mit Architekten aber möglich.
4. Die Generationennachfolge kann weiter geplant werden.
1 % Schenkungen an die Kinder bleiben möglich.
Erbschaftsannahmen können vorbereitet werden.
5. Auch die Rechtsbotique unserer Webseite ist weiter in Funktion.
Zum Erhalt von Grundbuchauszügen, Handelsregisterauszügen, Wertgutachtenvorbereitung oder für Verfahren zur Titelanerkennung in Spanien.
Unsere Empfehlung: Carpe Diem
Nutzen Sie die Coronazeit
für zukunftsweisende Initiativen.
www.kanzlei-menth.de