Neue Gesetzesinitiative zur Einschränkung des Fincabaus im ausserörtlichen Bereich auf landwirtschaftlich besonders geeigneten Flächen

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Im August 2018 erörtert wurde der Gesetzentwurf zur Reform des balearischen Agrargesetzes, Ley Agraria, welcher für relevante ausserörtliche Gebiete auf Mallorca den Fincabau, namentlich auch als Zweitwohnsitz heute sehr beliebt bei Zentraleuropäern, weiter einschränkt.

Die Zielrichtung des Gesetzgebers geht dahin, für die Agrarproduktion besonders geeignete Flächen von der Wohnnutzung auszunehmen, indem Schutzflächen der Gebiete mit hohem agrarischem Wert, zonas de alto valor agrario, ZAVA, erheblich ausgeweitet werden.

Zentral betroffen sind nicht nur Sa Pobla und Palma mit Umgebungsbereichen Casa Blanca und Son Ferriol oder Sant Jordi in Flughafennähe, sondern auch die Gemeinden Campos, Muro, Llubi, Inca. Buger und Campanet im an die Tramantuna angrenzenden Gebiete des Landesinneren;
Inselosten wie Capdepera, Artà, Son Servera und Manacor,

im Süden Felanitx und Santanyi oder in der Inselmittel wie Porreres, Monturii, Algaida, Sencelles, Santa Eugenia, Santa Maria und Consell und Binissalem

sowie die Tramuntanaorte Bunyola, Alaró, Mancor de la Vall, Selva und Pollença
und schliesslich auch die Gemeinde Alcudia.