Neu entstanden ist diese Diskussion im März 2018, wieder durch Vorgaben der balearischen Regierung an den Consell de Mallorca die aktuelle Mindestgrösse von 14.000 m2 auf ihre Effizienz dahinggehend zu überprüfen, ob diese Mindesgrösse zur tatsächlichen Verbindung von auswärtigen Siedlungen von Häusern zur touristischen Vermietung ausreichend ist.
Ihre Zielrichtung geht also dahin, die Verstädterung von Aussenbezirken zu verhindern, namentlich auch in Form von Siedlungen von “Einfamilienhäusern” zur “gewerblichen” touristischen Privatvermietung.
Je nach konkreter Gesamtqualifikation und Gemeinde bedarf es im übrigen zur Bebauung von Aussenbereichsgrundstücken bereits heute einer grösseren Grundstücksfläche als 14.000 m2.