Die Bearbeitungstiefe bei der Aufbereitung zum Verkauf angebotener Immobilien in Spanien ist auf Maklerseite in Spanien sehr unterschiedlich.
Verantwortungsvolle Immobilienvermittler setzen sich bereits dann mit unserer Anwaltskanzlei in Kontakt, wenn anlässlich der Maklervorprüfung des Verkaufsobjektes Rechtsmängel, wie etwa eine teilweise Nichteintragung tatsächlich existierender Bauwerke im Grundbuch, nachvollziehbar werden,
damit derenseits auch nur wirklich verkaufsreife Objekte angeboten werden.
Diese Verkaufsreife sollte vor jeglicher vertraglicher Bindung anwaltlich abgesichert sein.
An unsere Rechtsanwaltskanzlei wenden sich Mandanten aus vielfältigen Anlässen
etwa mit der Bitte, per Maklerkontaktaufnahme ihren Ver- oder Ankaufsvorgang zu unterstützen,
des öfteren anlässlich geerbter Spanienimmobilien mit anderer eigener Lebensperspektive.