Werden Baugrundstücke erworben, so benötigt man auch in Spanien im nächsten Schritt den passenden Architekten, wobei in Spanien bei grösseren Bauvorhaben regelmässig sowohl ein planender Architekt wie auch ein technischer Architekt zu beteiligen sind,
und wir auf Mandantenwunsch gerne Architektenempfehlungen geben können, inklusive erste Kontaktaufnahmen.
Architekten wiederum wenden sich dann regelmässig an unsere Anwaltskanzlei, wenn sich im Rahmen ihrer Tatigkeit rechtliche Probleme ergeben.