Dies gilt für RA Menth sowohl betreffend die Erbrechtsnachfolge in spanisches Immobilieneigentum wie den Kauf und das An- und Vermieten von spanischem Eigentum auf Mallorca bis hin zur Beschaffung einer touristischen Vermietungslizenz.
Dies ermöglicht ihm dann auch sich in erweitertertem Umfang in die jeweilige Mandantensituation einzufühlen und hineinzudenken. Doch damit nicht genug.
Auf Mallorca ist man zudem als Rechtsanwalt immer zugleich Mittler zwischen mehreren Kulturen, insbesondere der deutschen und der mallorquinischen.
Hier kann RA Menth mit mallorquinischer Lebenspartnerin und zwei in Deutschland und zwei in Spanien lebenden Kindern auf einen besonderen Erfahrungsbereich auch im privaten Umfeld zurückgreifen mit im länderübergreifenden Verwandschaftsbereich verschiedensten Berufsfeldern in beiden Ländern, von der Verwaltung über freie Berufe bis zur Unternehmertätigkeit.