Es gab reichlich Verwirrung zu diesem Thema auf Mallorca und auch widersprüchliche Kommentierungen. Deshalb haben wir uns zur Abklärung dieses Themas direkt mit der Tourismusbehörde in Kontakt gesetzt.
Zunächst keine klare Aussage in der Novellierung des Tourismusgesetzes
welche das 4 Jahres Moratorium, – es werden zunächst für vier Jahre keine neuen Lizenzen für die touristische Vermietung von Privathäusern auf den Balearen erteilt -, normiert hat.
Soweit von nicht gegebener Übernahmemöglichkeit die Rede war, sollte hier wohl auf die Übertragung von erteilten Lizenzen auf andere Immobilienobjekte Bezug genommen werden.
Objektbezogener Übergang auf den Rechtsnachfolger und insbesondere den Käufer
Dieser, so die Tourismusbehörde, bleibt auf Antrag weiter gewährleistet. Der Käufer rückt mithin in die Rechtstellung des bisherigen Eigentümers ein.
Können die neueren Lizenzen ab 2017 nach 6 Jahren vom Erwerberverlängert werden?
Auch diese Möglichkeit bleibt mithin erhalten.
Zur Sicherheit der unbegrenzten Fortgeltung älterer touristischer Vermietungslizenzen erteilt vor 2017
Diese waren und sind weiter zeitlich unbegrenzt gültig.
Hier zu beachten ist lediglich die Thematik, dass diese bei Nichtnutzung über 3 Jahre eingezogen werden können.
Laut Auskunft der Tourismusbehörde erfolgt hier aktuell keine systematische aktive Überprüfung. Ein Entzug im konkreten Einzelfall nach Inspektion der Tourismusbehörde ist allerdings möglich.
Welche touristische Vermietungslizenz hat für den Käufer welchen Wert?
Tendenziell kann für eine touristische Vermietungslizenz von einem Zusatzwert von 20.000 € – 30.000 € ausgegangen werden.
Allerdings ergeben sich bei konkreter Betrachtung heute dann sehr unterschiedliche Bewertungsansätze.
Eine unbegrenzt gültige Vermietungslizenz ohne Zusatzkosten hat einen wesentlich höheren Wert als eine zeitnah auslaufende bei welcher die Verlängerung mit weiteren Kosten verbunden ist.
Naturgemäß muss auch das Objekt als solches und seine Umgebung bei Landfincas, möglichst ohne geräuschsensible direkte Nachbarn, vermietungstauglich sein inklusive etwa einer leichten Anfahrtsmöglichkeit.
Weitere Wertfaktoren sind geringe Schadensanfälligkeit und flexible Nutzbarkeit und natürlich auch das Vorhandensein eines Pools.
Bei Objekten, insbesondere Apartments aber auch städtischen Einzelhäusern als Teil von Eigentümergemeinschaften ist die Beschlusslage der Eigentümergemeinschaft zu kontrollieren.
Überraschende Abhängigkeit von der jeweiligen Entscheidungslage der Eigentümergemeinschaft
Diese Auskunft der Tourismusbehörde hat uns überrascht.
Die touristische Vermietbarkeit ist immer von der jeweiligen Entscheidungslage der Eigentümergemeinschaft abhängig.
Die Konsequenz: Wer nach zuvor mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erteilter touristischer Vermietungsgenehmigung vermietet kann dies nicht mehr tun wenn die Eigentümergemeinschaft jetzt entscheidet die touristische Vermietung künftig nicht mehr zuzulassen.
Damit könnte man sich als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft weder auf die künftige Vermietbarkeit noch auf die Nichtvermietbarkeit verlassen.
Der Check der touristischen Vermietbarkeit
ist namentlich beim Ankauf von Immobilien auf Mallorca immer dann mit durchzuführen, wenn die touristische Vermietung eine potenzielle Nutzungsvariante darstellt.
Von entscheidender Bedeutung ist dieses natürlich, wenn die Ankaufimmobilie gerade durch die touristische Vermietung mitfinanziert werden soll.
Portalangebote touristisch vermietbarer Immobilien
Im Hinblick auf die besondere touristische Vermietungsqualität haben namentlich führende Maklerunternehmen zwischenzeitlich auf Ihren Angebotsseiten touristisch vermietbare Objekte zusammengefasst welche an der touristischen Vermietung interessierte Käufer verfolgen sollten.
Günter Menth Rechtsanwalt & Abogado inscrito |
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