Während man bisher mit einem Zeitrahmen von etwa 2 Wochen für die Ausstellung einer Bewohnbarkeitsbescheinigung rechnen konnte,
wird sich dieser Zeitrahmen nun nicht unerheblich ausweiten.
Der Grund liegt allerdings nicht in direkten Verzögerungen bei der direkten Ausstellungsbehörde, dem Consell de Mallorca, sondern in der defizitären Personalausstattung respektive Organisation vieler Gemeindeverwaltungen auf Mallorca.
Deren Mitwirkung ist nun intensiver erforderlich,
weil diese zunächst die baurechtskonforme Situation des entsprechenden Wohnobjektes nach Einsichtnahme in ihre Dokumente bestätigen muss.
Zur Erinnerung: Erforderlich ist die Vorlage einer gültigen Bewohnbarkeitsbescheinigung heute nicht nur für den Abschluss neuer Strom- und Wasserversorgungsverträge,
sondern auch bei der Beantragung touristischer Vermietungsgenehmigungen.