In der Vergangenheit musste aufgrund des Einschreitens der EU-Kommission und zum Teil nachfolgenden Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes Spanien bereits die Ungleichbehandlung / Benachteiligung von EU-Residenten bei der Einkommenssteuer auf den Verkaufsgewinn beenden.
Auf den Balearen mussten die regionalen Vergünstigungen bei der Erbschaftssteuer sowie der Schenkungssteuer auch EU-Residenten und übrigens auch Schweizer Bürgern gewährt werden.
Aktuell geht es der EU-Kommission mit der Abmahnung Spaniens darum auch die steuerliche Schlechterstellung von EU-Residenten bei der Mieteinnahmenbesteuerung zu beenden, etwa die Gleichstellung betreffend die für Residenten um 60% reduzierte Besteuerungsbasis sowie die Nutzungs von Verlustverträgen.