Dies jedenfalls sieht nun in 2018 das neue Ley de Urbanismo de les Illes Balears, LUIB, vor.
Ebenso dürfen auf Landgrundstücken mit weniger als 7.000 m2, – auch bei früherer legaler Bebauung -, keine Bauerweiterungen im Rahmen der gesetzlich bisher zulässigen Grenzen mehr vorgenommen werden.
Einigen Vertretern des Balearischen Gemeindeverbandes erscheint diese Regelung ungerecht, weil Grundstücke mit mehr als 14.000 m2 nicht betroffen seien und so gerade diejenigen Familien benachteiligt würden, welche sich einen Landhinzukauf nicht leisten könnten, etwa um die eigene kleinere Finca per Schwimmbadbau für eine touristische Vermietung vermietbar zu machen.