Ist die Nachfrage grösser als das Angebot spricht man von einem sogenannten Verkäufermarkt.
Die Verkäuferseite kann sich dann oft unter mehreren Kaufinteressenten entscheiden mit wem der Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Starke Nachfrage in 2021
Nachdem in 2020 zeitweise keine Immobilien, wir sprechen hier insbesondere von Ferienimmobilien, an Interessenten veräussert werden konnten, schlichtweg bedingt durch den „Lockdown“, oder spanisch „confinamiento“ verbunden mit Reiseeinschränkungen hat sich in 2021 hier eine nachhaltige Nachfrage entwickelt.
Das Angebot von Immobilien ist nicht beliebig vermehrbar
Grundsätzlich sind die bebaubaren Bereiche auf Mallorca mit seiner Insellage begrenzt namentlich im ländlichen Raum ausserhalb von den konkreten Dörfern.
Zudem wurde die Bebauung in den letzten Jahren rechtlich immer weiter eingeschränkt, nicht nur durch Schutzgebietsausweisungen.
Vergleichen wir die Situation mit dem deutschen Baurecht dann ist man auf den Balearen gleichwohl noch sehr liberal.
Denn in Deutschland ist die einfache Wohnbebauung „im Aussenbereich“ bereits seit vielen Jahren aus Gründen der Zersiedlung nahezu vollkommen untersagt.
Verbreitete Nervosität auf der Käuferseite
wegen potenziell schnellen Abverkäufen
In dieser Situation wird nicht selten der Wunsch an die Rechtsanwaltskanzlei
herangetragen doch kurz, binnen eines Tages, die Rechtsprüfung des Objektes vorzunehmen ohne dass hierfür oft die notwendigen Ausgangsinformationen vorliegen.
Auch soll vor der eigenen Abreise aus Mallorca doch jedenfalls noch der private Kaufvertrag unterzeichnet werden welcher allerdings in Spanien bei Immobilienkäufen bereits umfassend rechtsverbindlich ist.
Ruhiges strategisches Vorgehen ist hier angesagt
Atmen wird also zunächst einmal durch und strukturieren wir das empfehlenswerte weitere Vorgehen auf der Käuferseite.
Handeln unter allzugrossem Zeitdruck ist generell ein schlechter Ratgeber.
Um so mehr wenn hier, wie häufig, ein wesentlicher Teil des Lebenseinkommens investiert werden soll.
Schnellschüsse bei Landfincas sind besonders gefährlich
Dies deshalb weil heutzutage die Mehrzahl der im ländlichen Bereich veräusserten Fincas mit Rechtsfehlern behaftet sind,
also ganz oder teilweise baurechtswidrig errichtet wurden. Hier bedarf es einer besonders sorgfältigen Prüfung und oft der Einsichtnahme in das Bauarchiv der Gemeinde.
Ist die baurechtliche Ausgangslage und die fortbestehende Restrisikosituation geklärt, dann sollte allerdings zügig eine Entscheidung getroffen
und über eher zweitrangige Aspekte nicht allzulange weiterdiskutiert werden.
Der Reservierungsvertrag als praktische Zwischenlösung
Mit dem Reservierungsvertrag investieren Sie einen kleineren Betrag, oft 2.000 € bis 5.000 € um sich das Ankaufsrecht für einen bestimmten kürzeren Zeitraum von meist eine bis vier Wochen zu sichern
damit Sie in diesen Zeitraum nach erster Rechtsprüfung den privaten Kaufvertrag abschliessen können.
Strategisch begeben Sie sich in eine eher schlechte Position weil die Vertragsinhalte nicht mehr ganz frei verhandelbar sind.
Aber das Risiko ist betragsmässig begrenzt und ein kompletter Vermögensverlust ist ausgeschlossen. Allerdings sollte auch der Reservierungsvertrag einem kurzen Rechtscheck unterworfen werden.
Zeitgewinn durch intelligente Vertragsgestaltung
Private Kaufverträge können so ausgestaltet werden dass Sie erst binnen Wochenfrist mit Eingang des Anzahlungsbetrages beim Verkäufer für die Käuferseite verbindlich werden. Dies verschafft der Käuferseite einen entsprechenden Aufschub zur rechtlichen Objektprüfung.
Auch gewisse Käuferrisiken wie die Genehmigung der Bankfinanzierung, können in den Vertragstext etwa in Kombination mit der Anzahlung auf ein Notaranderkonto, als möglicher Rückabwicklungsgrund ohne Vermögensverlust eingefügt werden.