Drei Wege wie Sie auf Mallorca die Verkaufsgewinnsteuer vermeiden oder vermindern können

Print Friendly, PDF & Email

während in Deutschland die 10jährige Spekulationsfrist respektive deren Ablauf den Anfall einer Verlaufsgewinnsteuer vermeiden lässt gibt es diese Gestaltungsmöglichkeit nicht für Immobilienverkäufer auf den Balearen.

Hier fällt die 19 %ige Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn bei Verkäufern von privaten Immobilien ohne zeitliche Begrenzungen an.

 

Was also tun zu Vermeidung der Verkaufsgewinnsteuer?

 

Offizielle Investitionsrechnungen verlegen,

 

vorab seinen Wohnsitz in der Spanienimmobilie

nehmen und entweder mit dem Verkaufsgewinn eine neue Hauptwohnsitzimmobilie erwerben oder mit dem Verkauf bis zum Erreichen des 65zigsten Lebensjahr abzuwarten

 

oder auf den Balearen zunächst frühzeitig die Immobilie an die Kinder verschenken.

 

Immer gilt es dann einschlägige Rahmenbedingungen einzuhalten.

 

Zur Vorlage von Investitionsrechnungen

 

Diese müssen Investitionen in den Baukörper selbst belegen und das mit offiziellen Rechnungen mit Steuernummernausweisung.

Insbesondere Gartenpflegerechnungen oder Kostenvoranschläge sind also nicht zielführend, auch nicht Wertangaben in notariellen Bauerklärungen.

 

Rechtzeitige Wohnsitzannahme in dem Verkaufsobjekt auf Mallorca

 

Dies sollte drei Jahre vor dem notariellen Verkaufszeitpunkt erfolgen und im Verkaufszeitpunkt müssen Sie entweder bereits das Alter von 65 Jahren erreicht haben oder den Verkaufsgewinns binnen zwei Jahren wieder in eine neue Hauptwohnsitzimmobilie investieren.

 

Zwischenschenkung an die Kindergeneration

 

Das ist ein Modell welches auf den Baleareninseln Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera realisierbar ist.

Die Schenkung muss als 1 % Schenkung unter Pflichtteilsverzicht an Kinder erfolgen. Der Immobilienwert ist bei dieser Gelegenheit an den Verkehrswert anzupassen und bis zum notariellen Verkauf muss man dann fünf Jahre verstreichen lassen.

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Información básica sobre protección de datos Ver más

  • Responsable: ANWALTSKANZLEI MENTH S.L..
  • Finalidad:  Moderar los comentarios.
  • Legitimación:  Por consentimiento del interesado.
  • Destinatarios y encargados de tratamiento:  No se ceden o comunican datos a terceros para prestar este servicio. El Titular ha contratado los servicios de alojamiento web a Bazan Lab Hosting que actúa como encargado de tratamiento.
  • Derechos: Acceder, rectificar y suprimir los datos.
  • Información Adicional: Puede consultar la información detallada en la Política de Privacidad.