während in Deutschland die 10jährige Spekulationsfrist respektive deren Ablauf den Anfall einer Verlaufsgewinnsteuer vermeiden lässt gibt es diese Gestaltungsmöglichkeit nicht für Immobilienverkäufer auf den Balearen.
Hier fällt die 19 %ige Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn bei Verkäufern von privaten Immobilien ohne zeitliche Begrenzungen an.
Was also tun zu Vermeidung der Verkaufsgewinnsteuer?
Offizielle Investitionsrechnungen verlegen,
vorab seinen Wohnsitz in der Spanienimmobilie
nehmen und entweder mit dem Verkaufsgewinn eine neue Hauptwohnsitzimmobilie erwerben oder mit dem Verkauf bis zum Erreichen des 65zigsten Lebensjahr abzuwarten
oder auf den Balearen zunächst frühzeitig die Immobilie an die Kinder verschenken.
Immer gilt es dann einschlägige Rahmenbedingungen einzuhalten.
Zur Vorlage von Investitionsrechnungen
Diese müssen Investitionen in den Baukörper selbst belegen und das mit offiziellen Rechnungen mit Steuernummernausweisung.
Insbesondere Gartenpflegerechnungen oder Kostenvoranschläge sind also nicht zielführend, auch nicht Wertangaben in notariellen Bauerklärungen.
Rechtzeitige Wohnsitzannahme in dem Verkaufsobjekt auf Mallorca
Dies sollte drei Jahre vor dem notariellen Verkaufszeitpunkt erfolgen und im Verkaufszeitpunkt müssen Sie entweder bereits das Alter von 65 Jahren erreicht haben oder den Verkaufsgewinns binnen zwei Jahren wieder in eine neue Hauptwohnsitzimmobilie investieren.
Zwischenschenkung an die Kindergeneration
Das ist ein Modell welches auf den Baleareninseln Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera realisierbar ist.
Die Schenkung muss als 1 % Schenkung unter Pflichtteilsverzicht an Kinder erfolgen. Der Immobilienwert ist bei dieser Gelegenheit an den Verkehrswert anzupassen und bis zum notariellen Verkauf muss man dann fünf Jahre verstreichen lassen.