Es geht hier darum eine sich aktuell sich für eine gewisse Zeitspanne eröffnete Möglichkeiten der Steuerminimierung zu nutzen,
sich als Elterngeneration zu entlasten und die Gesamtrechtsnachfolge der Kindergeneration möglichst optimal zu gestalten.
1. Die Steuerreduzierung auf 1
Bei generell auf Mallorca 7 % iger Schenkungssteuer wird die Reduzierung auf 1 % dadurch erreicht dass beschenkte Kinder gleichzeitig auf die Geltendmachung eines Pflichtteils formal verzichten.
Unabhängig davon können diese Kinder aber später sonstige Vermögensgegenstände von Ihren Eltern erben.
Mit der aktuellen Schenkung wird wahrscheinlichen künftigen Steuererhöhungen quasi vorgebeugt.
2. Vermeidung der 19 % igen Verkaufsgewinnsteuer
Das ist möglich wenn die Kinder nach der notariellen Schenkung zumindest fünf Jahre mit dem notariellen Verkauf an Dritte zuwarten und bei dem Schenkungsvorgang eine Wertanpassung an den aktuellen Verkehrswert vornehmen.
Eine solche Zwischenschenkung wird somit gerade auch dann vorgenommen wenn die Eigentümerfamilie einen mittelfristigen Verkauf beabsichtigt oder jedenfalls für möglich hält.
3. Eigene Entlastung der Elterngeneration
Beim Erreichen eines höheren Alters wird die Unterhaltung und Betreuung von Immobilien, im Einzelfall auch deren Vermietung eher zu einer Belastung. Die aktuelle schenkweise Übertragung an die Kinder kann hier Abhilfe schaffen.
4. Die Modernisierungsinitiative der Kindergeneration fördern
Immobilien bedürfen entsprechender Erhaltungs- und Modernisierungsinvestitionen in bestimmten Zeitabständen
wird hier lebzeitig einem bestimmten Kind die Ferienimmobilie auf den Balearen zugewiesen können von diesem rechtsicher Investitionen in diese Immobilie initiiert werden.
5. Vermeidung oder Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen bestimmte anderer Kinder
Eine typische Konstellation ist diejenige eines Kindes zu welchen ein Elternteil lebzeitig keinerlei Kontakt hatte und welcher daher in der Generationennachfolge auch nicht wertmässig an der Mallorcaimmobilie beteiligt werden soll.
Hier ist dann im Einzelfall oft die Rechtswahl des deutschen Rechtes im eigenen Testament zu ergänzen sein.
6. Der Schenkungvorgang auf Mallorca als Baustein eines Gesamtkonzept der Generationennachfolge
Dann werden die Finca auf Mallorca einem Kind und andere Vermögengegenstände zeitgleich anderen Kindern zugewiesen.
Stand heute im Jahre 2023 ist eine steuerminimierte Schenkung von auf den Balearen gelegenen Vermögensgütern an Kinder betreffend die vier Baleareninslen Malloca, Menora, Ibiza und Formentera möglich.
Dies für Staatsangehörige von vielen EU-Staaten deren nationalen Rechtsordnung auch die Rechtsfigur der Schenkung unter Pflichtteilsverzicht kennen.
Das gilt beispielsweise für Deutschland und Österreich aber auch für Schweizer Bürger.
Bei verschenkenden Eltern anderer Nationalitäten bedarf es einer vorgeschalteten Sondierung von deren konkreter Erbrechtslage