Die Prüfung der Baurechtssituation ist in Spanien ohne Kontakt zum Eigentümerin möglich, wenn man die Grundstückslage

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Bei genauer Lagekenntnis der Immobilie kann dann zunächst ein Katasterauszug beschafft werden

um mit diesem sodann eine Bauarchivakteneinsicht zu beantragen.

Abgesehen von laufenden Bauverfahren sind die Bauakten hier öffentlich zugänglich.

Mit dem Katasterauszug kann die Immobilie baurechtlich identifiziert werden.

 

Interessant etwa für Kaufinteressenten

 

Dann kann man das potenzielle Ankaufsobjekt bereits einmal dahingehend vorabprüfen

ob bei den gegebenen baurechtlichen Entwicklungsperspektiven die Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer sinnvoll.

 

Den Namen des aktuellen Eigentümers erfährt man aus den Bauakten dann wenn zu dessen Eigentümerzeit bereits Kontakte zur Baubehörde bestanden.

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