Das Buch „Simplify the life“ oder „Vereinfachen Sie Ihr Leben“ ist bekanntermassen ein Bestseller.
Auch als Eigentümer einer Immobilie in Spanien kann man sich das Leben wesentlich vereinfachen, wenn man einige Grundregeln befolgt:
1. | Sämtliche Hausnebenkosten direkt vom eigenen Konto abbuchen lassen.
Zwischenzeitlich ist dies, – endlich -, auch von ausländischen, etwa deutschen, Konten möglich. |
2. | Wechselseitige notarielle spanische Vollmachtserstellung unter Miteigentümer oder auch zugunsten der Kindergeneration.
Dies jedenfalls bei Bestehen eines entsprechenden Vertrauensverhältnisses.. |
3. | Die Finca in einen baurechtlich ordnungsgemässen Zustand überführen.
Also Baugenehmigungsverfahren bis zur entsprechend vollumfänglichen Grundbucheintragung sowie bis zur Erteilung der Cedula de Habitabilidad / Bewohnbarkeitsbescheinigung zuendeführen. Nicht legale Bauten sollten per Altbauerklärung jedenfalls im Grundbuch erfasst sein per Altbauerklärung. |
4. | Entwicklungspotenziale zur künftigen Fincanutzung vorbereiten.
Wenn Sie Ihre spanische Finca nicht ausschliesslich auf Dauer selbst nutzen, sollten Fremdnutzungen, wie etwa die Vermietung, gut vorbereitet werden. Dies kann entweder durch die Beantragung einer touristischen Vermietungslizenz oder als Agrotourismo erfolgen. Denkbar ist auch ein Verkauf auf Rentenbasis. Miteigentümer können untereinander private Nutzungsvereinbarungen treffen. |
5. | Ein tragfähiges Kontaktnetz am Fincastandort in Spanien aufbauen.
Sämtliche Aktivitäten und Hobbies sollten parallel auch am Immobilienlageort in Spanien ausgeübt werden, inklusive der Mitwirkung in Asociaciones/Vereinigungen. Wer an einem Ort nicht aufgewachsen ist, sollte hier verstärkte Aktivitäten entfalten, um sich das Leben zu vereinfachen. |
6. | Die spanische Sprache perfektionieren.
Ohne Sprache keine Kommunikation. Eine Investition, die sich schnell auszahlt. |
7. | Die Nachfolgegeneration einbeziehen.
Dies gilt etwa für die gemeinschaftliche Fincainvestition mit privatvertraglicher Vereinbarung oder die Absprache künftiger Nutzungsvarianten. |
8. | Lebzeitige Vermögensnachfolge oder Testamentserstellung.
Jede Klarstellung ist eine Lebensvereinfachung. Aktuell in 2018 gibt es im übrigen etwa auf dem Balearen, also Mallorca, Menorca und Ibiza, Möglichkeiten, sehr steuergünstige Schenkungen an Ehegatten und Kinder, bei Schenkungen unter Pflichtteilsverzicht bei nur 1 %, auch unter Niessbrauchsvorbehalt zu tätigen. Klare testamentarische Regelungen sind ein Faktor von Lebensqualität für beide Generationen |
9. | Patientenverfügungen für alle Aufenthaltsländer vorhalten.
In Spanien in notarieller Form. Deren Inhalt ist die Entscheidung zu erwünschten oder nicht erwünschten medizinischen Behandlungen sowie die diesbezügliche Benennung einer Vertrauensperson für künftige Krankheitssituationen. |
10. | Abklärung der internationalen Krankenversicherungs- und Rentensituation. |