Bekanntermassen verlangt der Gesetzesgeber heute europaweit, und damit
auch auf Mallorca und in ganz Spanien, die Vorlage eines Energiezertifikates
sowohl anlässlich des notariellen Immobilienverkaufsvorganges wie auch für den
Abschluss eines Mietvertrages.
Weiterhin kann eine gute Objektbewertung auf der Skala von A-G mit „A“ als
bester Bewertung, ein gutes Verkaufsargument sein.
Nun wie sieht heute die Praxis, – noch
meist -, aus?
Bei Kosten für die Energiezertifikatserstellung von zirka 150 € – 400 € wird
die vordergründig kostengünstigere Variante zur Erfüllung der vermeintlich
lästigen Formalität gewählt,
häufig verbunden mit einer nur oberflächlichen Datenerfassung und damit wenig
ausgearbeiteten Verbesserungsvorschlägen mit konkretem Objektbezug.
Im Ergebnis ergeben sich so oft zu schlechte Zertifikatsergebnisse, namentlich
bei sorgfältig geplanten Objekten, wobei energiesparende Konstruktionsteile
etwa schattenspendende Überdachungen zur Reduzierung des Energiebedarfes zur
Objektkühlung im Sommer, um nur ein Beispiel zu nennen,
häufig nicht berücksichtigt werden.
Kriterium des Energiezertifikates ist das „Null C02-Ausstosshaus“ in der Bilanz
für die beste Bewertung.
Die entsprechende Software zur Erfassung und Bewertung wird den ausführenden
Fachleuten wie Architekten und Ingenieuren heute zentral vorgegeben wobei
kundenfreundliche potenzielle Verbesserungsmassnahmen mit ihren Auswirkungen
auf die Energieklassenverbesserung sofort per Programmeingabe simmuliert werden
können.
Mittels einer Investition mit bregrenztem Kostenaufwand, wie etwa die
Umstellung von einer nicht erneuerbaren Energiequelle wie Gas auf einen
Pelletofen kann sich die Energiezertifikatsbewertung schnell einige Stufen
verbessern.
Die hieraus abzuleitende Empfehlung:
Lassen Sie sich das Energiegutachten verbunden mit der Besprechung der
konkreten Verbesserungsmöglichkeiten und deren Computersimulation für das
Zertifikatsergebnis konkret erläutern.
Denkbar ist es auch das vorläufige Ergebnis zunächst persönlich zu besprechen um
bereits vor dessen endgültiger Fertigstellung Verbesserungsmassnahmen
durchzuführen und dann bereits eine verbesserte Version das
Energiezertifikatatsregister zur Eintragung zu bringen.