Für Immobilieneigentümer auf Mallorca gilt es jeweils die Zeitfenster zu nutzen:
Die aktuellen Zeitfenster nutzen auf Mallorca
zur steuergünstigen Immobilienübertragung an die Nachfolgegeneration und Ehegatten sowie zur Baulegalisierung
Zeitfenster öffnen und schliessen sich
Dies ist eine zentrale Erfahrung über Jahrzehnte auf Mallorca.
Das gilt in besonderem Masse für das Baurecht und die Besteuerung der Vermögensnachfolge
Hier einige Beispiele aus der Vergangenheit
Vor zirka zehn Jahren war es einmal kurzfristig möglich per offizieller Zahlung an den Staat eine baurechtswidrige Immobilie vollständig legal werden zu lassen.
Die gesetzlich vorgesehene Zeitspanne wurde von zunächst drei Jahren dann wieder auf die Hälfte verkürzt.
Bei Schenkungen an Kinder im Rahmen von Erbvertragen mit auf 1 % reduzierter Besteuerung konnte zunächst der Ausgangswert zu Berechnung einer künftigen Verkaufsgewinnsteuer nach oben angepasst werden um die künftige bei Nichtresidenten 19%ige Verkaufsgewinnsteuer so rechtsgestalterisch einzusparen.
Dann wurde eine Wartezeit von 5 Jahren eingeführt um die Verkaufsgewinnsteuer einsparen zu können
und heute, Ende 2023, wurde die Flexibilität des Wertansatzes auf den staatlichen Referenzwert nach oben auf 20 % begrenzt.
Der Gestaltungsspielraum, namentlich besonders interessant bei zum Ankaufzeitpunkt nicht erfolgter Ausweisung des gesamten Kaufpreises, hat sich damit eingeschränkt, ist aber immer noch meist relevant nutzbar.
Derartige Zeitfenster kann man aktuell auch noch nutzen
Neben der jetzt ganz steuerfreien Überlassung insbesondere von Balearenimmobilien auf die Kindergeneration per Erbvertrag mit Pflichtteilsverzicht
gibt es etwa den noch möglichen Zukauf bisher unbebauter Nachbargrundstücke um die notwendige Grundstücksgrösse zur Bebaubarkeit im ländlichen Bereich mit der regelmässig erforderlichen 14.000 m2 Grundfläche zu erreichen.
In 2023 auf den Balearen neu eingeführt wurde die steuerfreie Immobilienübertragung an Ehegatten sowie die steuerreduzierte Übertragung an Seitenverwandte wie Geschwister, Neffen, aber auch an Enkel, zwischenzeitlich auch für Nichtresidente in Spanien.
Die Erhöhung der Mindestgrundstücksfläche von 14.000 m2 auf 21.000 m2 im Aussenbereich wird seit Jahren diskutiert.
Hier scheint die aktuelle gesetzliche Umsetzung zwar nach den letzten Regionalwahlen eher weniger wahrscheinlich.
Die Tendenz ist allerdings klar:
Auch auf den Balearen wird die Wohnbebauung im Aussenbereich immer weiter eingeschränkt werden.
Zum Vergleich: Der deutsche Gesetzgeber hat diese bereits seit vielen Jahrzehnten grundsätzlich verboten. Hier soll die Landschaftszersiedelung verhindert werden.
Der Bebauungsumfang wurde in der Vergangenheit bereits in mehrfacher Hinsicht auf den Balearen reduziert. Hier gibt es also aktuell wohl noch ein Zeitfenster für die Bebauung von Aussenbereichsgrundstücken von 14.000 bis zunächst wohl 21.000 m/2.
Bestandsschutz nach 8 Jahren ein Auslaufmodell
In nicht allzu ferner Vergangenheit um die Jahrtausendwende wurden vielfach auf nicht bebaubarem Grund im Aussenbereich ganz bewusst Häuser errichtet um diese nach 8 Jahren und erreichtem Bestandsschutz als bestandsgeschützt und quasilegal zu veräussern.
Das vorherige Nichteinschreiten der Behörden wurde nicht selten durch Zahlungen erreicht.
Dieses Zeitfenster ist im ländlichen Bereich für alle baulichen Veränderungen seit 2010 bereits verschlossen und das Zeitfenster dürfte sich in Zukunft auch für den bebauten Bereich einmal schliessen.
Artikel von idealista: Kosten beim Immobilienkauf in Spanien: Steuern und Gebühren im Jahr 2024