Nun Steuern zu bezahlen oder einzusparen ist oft eine Frage der richtigen rechtzeitigen Disposition. Wer nach Spanien übergesiedelt ist und in diesem Zuge Eigentümer einer Immobilie geworden ist entscheidet sich mitunter nach einigen Jahren, namentlich bei sich ändernden Lebensumständen wie Arbeitsstellenwechsel, neuer Lebenspartner, die Kinder sind selbstständig geworden u.a. die bisherige Immobilie zu veräussern und eine neue andere zu erwerben.
Wird die bisherige Immobilie dann zu einem höheren notariellem Preis veräussert als angekauft fällt auf die Differenz eine, regelmässig erhebliche, Einkommenssteuer auf den rechnerischen Verkaufsgewinn an,
abhängig vom sich dann ergebenden Einkommensteuersatz, oft in Höhe von 20 % – 40 %
Dies wiederum kann man vermeiden wenn man einige Rahmenbedingungen beachtet:
– In der verkaufsgegenständlichen Immobilie muss man im notariellen Verkaufszeitpunkt drei Jahre mit Hauptwohnsizt gemeldet sein.
In Spanien sollte man dies mit der Meldebestätigung bei der Gemeinde, dem Certificado de Empradronamiento und möglichst auch mit der Anmeldung bei der spanischen Steuerbehörde als Steuerresident nachweisen können.
– Der Zeitrahmen für den notariellen Erwerb der neuen Wohnsiztimmobilie beträgt 2 Jahre und aufgepasst: von zwei Jahren vor dem Verkauf der bisherigen Hauptwohnsitzimmobilie bis zwei Jahre nach diesem Zeitpunkt.
Gesamtheitlich steht hier mithin ein Zeitrahmen von vier Jahren zur Verfügung
Bei teilweiser Verkauferlösinvestitionen erfolgt die Steuervermeidung auch entsprechend anteilig, mithin wenn Sie die bisherige Wohnsiztimmobile zu einem höheren Preis verkaufen als der Ankauf der neuen Wohnsitzimmobilie an Investitionen erfordert.
Übrigens: Zwischenzeitlich,- das Eu-Recht schreitet voran -, ist diese Steuervermeidung in Spanien auch möglich wenn Sie in eine in einem anderen EU-Staat gelegene neue Hauptwohnsitzimmobilie investieren, also etwa nach Portugal weiter- oder nach Deutschland zurücksiedeln.