So sieht dies der entsprechende Gesetzesentwurf der Balearenregierung vom 30.05.2018 vor.
Dies gilt also inbesondere dann, wenn eigentlich die sonst erforderliche Grundstücksgrösse von 14.000 m2 überschritten ist.
Zu diesem Zweck werden dann sogenannte “zonas de alto valor agrario” ausgewiesen.