Diese Rechtsgestaltung ist aktuell in 2022 zur Übertragung von Immobilien, namentlich auch Ferienimmobilien auf Mallorca für deutsche Staatsbürger
eine steuerlich sehr günstige Variante.
Dies zumal neben dem minimierten Steuersatz bei adäquater Ausgestaltung auch die Einkommensteuer auf einen späteren Verkaufsgewinn von 19 % vermieden werden kann.
Diese Möglichkeit besteht jeweils für die Immobilien- oder Immobilienanteilsübertragung von jedem Elternteil auf jedes Kind.
Keine schrittweise 1 % Schenkung möglich
Nicht möglich ist es allerdings mit dem minimierten Steuersatz zunächst einen eigenen Immobilienanteil auf dasselbe Kind zu übertragen und später einen weiteren oder eine andere Immobilie auf Mallorca auch nicht zunächst das nackte Eigentum und später das Niessbrauchsrecht.
Sonst 7 % Schenkungs- und zusätzlich Vermögenzuwachsbesteuerung
Eine schrittweise Schenkung erhöht nicht nur den Schenkungssteuersatz von 1% auf 7 % sondern führt zudem auch zu einer potenziell erheblichen Vermögenszuwachsbesteuerung
da die zweite Schenkung dann nicht mehr als Form der erbrechtsgleichen Übertragung mit Pflichtteilsverzicht akzeptiert wird respektive akzeptiert werden kann.
Wenn 1 % Schenkung dann komplett überdenken
Will man diese aktuell mögliche Gestaltungsvariante steuerlich komplett ausschöpfen empfiehlt sich eine komplette Immobilienübertragung respektive Übertragung der eigenen Immobilienanteils an das oder die Kinder in einem Vorgang
Das kann im Einzelfall auch deshalb ohne Niessbrauchsvorbehalt sinnvoll sein um das Fortbestehen von Pflichtteilsrechten, insbesondere anderer Kinder, zu vermeiden.