Gericht bestätigt die Anwendbarkeit der 1%-Schenkung von Vermögen auf den Balearen an Kinder unter Pflichtteilverzicht auch für ausländische Mallorca-Residenten als Verschenker

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Das Kriterium der regionalen Bürgerstellung
muss hier nicht erfüllt sein

Das Innehaben der Regionalbürgerschaft / vecindad civil mallorquina oder einer anderen Baleareninsel ist in Art. 50 der Compilacion de Derecho Civil Balear / Zivilrechtsgesetzessammlung der Balearen für die Anwendbarkeit der 1%-Schenkung unter Pflichtteilsverzicht / den pacto sucesorio vom Gesetzeswortlaut her vorgesehen.

Nach einer kürzlichen Entscheidung des Berufungsgerichtes in Palma vom 30.12.2020 (Sentencia 00529/2020) bedarf es aber dieser Regionalbürgerschaft auf Mallorca ansässigen Verschenker nicht.

Weitreichende Konsequenzen

Das bedeutet in der Rechtspraxis, dass auch Verschenker aus Nationen, welche in der eigenen nationalen Rechtsordnung die Rechtsfigur der Schenkung unter Pflichtteilverzicht nicht kennen, wie etwa aus Frankreich, bei eigener Residentenstellung des Verschenkers auf Mallorca die 1%-Schenkung an ihre Kinder realisieren können.

Ist das ein Grund Steuerresident auf Mallorca zu werden?

Für deutsche und österreichische Verschenker ist das nicht erforderlich weil sich die Anwendbarkeit der 1%-Schenkung hier bereits aus dem Umstand ergibt dass die deutsche und österreichische Rechtsordnung ebenfalls die Rechtsfigur der Schenkung unter Pflichtteilverzicht kennen. Für Franzosen könnte das eine Perspektive sein.

Gesetzesänderung am spanischen Horizont

Hier war es zunächst wahrscheinlich, dass in absehbarer Zeit angesichts entsprechender Gesetzesinitiativen, die aktuell steuergünstige 1%-Schenkung, insbesondere von Fincas, abgeschafft werden. Wer diese noch nutzen möchte für den ist also Eile geboten.

                                                                    Die Bedeutung des Urteils

Das Urteil der Audiencia Provisional de Palma de Mallorca stellt klar, dass Familien mit Residenz des Verschenkers auf Mallorca in jedem Fall auch die Rechtsfigur der 1% Schenkung nutzen können, welche perspektivisch durch einen höheren Wertansatz bei der Schenkung zudem auch noch die künftige Verkaufsgewinnsteuer der Beschenktengeneration erheblich reduzieren können.

Zur aktuellen gesetzlichen Weiterentwicklung, Mai / 2024:

Teilweise Abschaffung der Erbschaftssteuer auf den Balearen.
Im Zuge eines Regierungswechsels auf den Balearen im Jahre 2023 wurde nunmehr die Erbschaftssteuer für Kinder und Ehegatten komplett abgeschafft. Wird der Immobilienreferenzwert beachtet, erfolgt damit auch bei Schenkungen mit Pflichtteilsverzicht keine Besteuerung mehr.

Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Immobilien- und Erbrecht
Manacor – Mallorca

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