Diese Konstellation wird in der Rechtspraxis immer häufiger da sich immer mehr deutsche Käufer einer Immobilie entscheiden nach Spanien überzusiedeln.
Und dann sind nach der europäischen Erbrechtsverordnung die spanischen Behörden und damit auch spanische Notare für die Erstellung der Erbenbescheinigung zuständig.
Aber: An welchen Notar muss ich mich konkret wenden?
Hier gibt es bestimmte Auswahlmöglichkeiten, vorrangig zu den letzten Aufenthalten und Vermögenslageorten des Erblassers.
- Ein Notar der letzten Wohnsitzgemeinde oder Gemeinde des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes.
- Notar der Gemeinde des Schwerpunktes des Nachlassvermögens in Spanien
- Der Notar des Sterbeortes
Uns wenn es in den vorgenannten Gemeinden keinen Notar gibt?
Dann kann immer auch ein Notar in den angrenzenden Regionen der vorgenannten ausgewählt werden
Eine Auffangzuständigkeit wenn es weit und breit keinen Notar gibt ist der Wohnort des Antragsstellers also regelmässig eines Erben.
Was tun wenn Sie keinen geeigneten Notar in diesen Regionen kennen?
Eine sicherlich häufige Konstellation.
Dann und in der Praxis üblich ist es der auf Erbenangelegenheiten in Spanien spezialisierte Rechtsanwalt welcher die Entscheidung der Notarauswahl für Sie trifft.
Der spezialisierte Rechtsanwalt leitet in Spanien die Abwicklung internationaler Erbfälle
Dies stellt auch sicher dass das meist erforderliche ergänzende länderspezifische Fachwissen in der praktischen Abwicklung einbezogen wird.
Und wie finden Sie den passenden Rechtsanwalt?
Neben einer Empfehlung aus dem Bekanntenkreis ist hier heute sicherlich das Internet der zentrale Zugangsweg.