Schenkung und Erbschaften auf Mallorca: Der Wertansatz ist eine ganz entscheidende Stellschraube

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Nach unten setzt jetzt der Referenzwert klare Grenzen

 

Seit dem 01.01.2022 gibt es für den Wertansatz von Immobilien namentlich in Erbschaftsannahme und Schenkungsurkunden eine klare Grenze welche für jede Immobilie ausgewiesen ist oder jedenfalls schrittweise ausgewiesen werden wird

Bei den aktuellen in 2023 auf Mallorca zumindest im Rahmen der Kleinfamilie eher niedrigen Steuersätzen von 1 % bei Erbschaften von Kindern und Ehegatten,

dem gleichen niedrigen Steuersatz bei Schenkungen an Kinder unten Pflichtteilsverzicht

und 7 % bei normalen Schenkungen an Ehegatten ist es auch eher weniger erstrebenswert den meist unter dem aktuellen Verkehrswert angesiedelten Referenzwert zu unterschreiten.

 

Interessant sind in der heutigen Rechtspraxis eher höhere Wertansätze, warum?

 

Dies deshalb weil damit gegebenenfalls spätere Verkaufsgewinnsteuern vermieden werden können.

Das funktioniert so, dass anlässlich von Immobilienerbschaften oder lebzeitigen Schenkungen an Kinder unter Pflichtteilsverzicht der bisher notariell registrierte Übertragungswert auf den aktuellen Verkehrswert angehoben wird und damit im Verkaufsfall rechnerisch kein Verkaufsgewinn mehr entsteht welcher versteuert werden könnte, bei Verkäufern einer Ferienimmobilie immer mit 19 %.

Hingewiesen sei hier noch auf eine einzuhaltende 5 – jährige Zuwartefrist bis um Entfallen der Verkaufsgewinnsteuer.

 

Der höhere Wertansatz beeinflusst die spanische Grundsteuer, IBI, nicht

 

Es ist nachvollziehbar dass man annehmen könnte der höhere Wertansatz bei Erbschaft oder Schenkung habe dann einmal zunächst eine höhere Grundsteuer zur Folge.

Dies ist aber in Spanien nicht der Fall weil der hierfür massgebliche Katasterwert auf andere Weise berechnet und festgesetzt wird.

 

Kann man vorsorglich beim aktuellen Wertansatz über den derzeitigen Verkehrswert hienausgehen?

 

Denn schliesslich kann per Inflation und tendenzieller Immobilienpreiserhöhung davon ausgegangen werden dass die Immobilienpreise zumindest nominal weiter steigen könnten.

Die rechtspraktische Antwort heisst:

Ja, das ist möglich.

 

 

 

Empfiehlt es sich zur Wertsicherheit ein Wertgutachten in Auftrag zu geben?

 

Handelt es sich um kein Standartobjekt, etwa mit gleichartigen Apartments in der Nachbarschaft und kontinuierlichen Verkaufspreiserkenntnissen, dann könnte man, wie vorerwähnt, im Zweifel auch einen relativ höher angesetzten Verkehrswert wählen.

 

Eine Wertgutachtenerstellung hat bei mittelfristigen Verkauf übrigens auch noch den Vorteil einer Orientierung für die eigene adäquate Verkaufspreisfindung

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