Einräumung eines Miteigentumsanteils als intelligenter Einstieg der Spanienimmobilienübertragung auf den jüngeren Ehegatten

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Im heutigen Zeitalter mit Lebensabschnittpartnern kommt es auch häufiger vor, dass ein Ehepartner in einer früheren Lebensphase eine Immobilie erworben hat, welche nun dem wesentlich jüngeren neuen Ehepartner in der Rechtsnachfolge günstig übertragen werden soll.

Bei aktueller lebzeitiger Übertragung per Schenkung oder Verkauf ist dies regelmässig mit Steuern und Nebenkosten in der Grössenordnung von 10 % – 20 % des Übertragungswertes verbunden.

Wesentlich kostengünstiger respektive steuergünstiger kann dieser Vorgang mit einer 2-Schritte-Strategie gestaltet werden:

Zunächst Einräumung eines geringen, etwa 10 %igen Miteigentumsanteils und spätere Auflösung dieser Miteigentümergemeinschaft zugunsten des jüngeren Ehegatten.

Damit kann der Gesamtkostenaufwand regelmässig auf weniger als 5 % des Gesamtimmobilienwertes reduziert werden.

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