Ein gut durchdachter Erbteilungsvertrag kann die Erbschaftssteuern in Spanien relevant reduzieren

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Ein praktisches Beispiel aus dem breiten Gestaltungsinstrumentarium:

 

Der Erblasser wollte eine Vielzahl von Personen mit seinem teils in Deutschland und teils auf Mallorca befindlichen Vermögen erbrechtlich bedenken und hat bestimmte Vermögensgegenstände jeweils einzelnen von insgesamt 8 Miterben zugeordnet.

Auf Mallorca gehört zu diesem Vermögen eine Eigentumswohnung in einem Küstenort im Wert von 240.000 €.

Erblasser und alle Miterben waren / sind in Deutschland wohnansässig.

Es sind auch weitere pflichteilsberechtigte Personen sind zu berücksichtigen.

Vier der Miterben, – mit dem Erblasser nicht verwandte – , Freunde, sind bei Rechtsnachfolge in Spanien / auf Mallorca mangels Freibeträgen mit erheblichen Erbschaftssteuern belastet.

 

Die strategische Lösung erfordert in solchen Fällen folgenden Fortgang:

 

  1. Berechnung der Wertanteile aller miterbberechtigten Personen

 

  1. Soweit erforderlich Wertfeststellung der Nachlassgegenstände,

etwa per Wertgutachten bei der Mallorcaimmobilie.

 

  1. Abklärung welche erbberechtigten Personen am Erhalt welcher Nachlassgegenstände interessiert sind?

 

  1. Welche Freibeträge und Erbschaftssteuern kommen dann für welche Personen zum Ansatz?

 

  1. Schliesslich erstellt wird mit diesen Vorkenntnissen eine Erbteilungsvertragsvorlage zur länderübergreifenden Steueroptimierung.

 

 

In Spanien gibt es zwar generell im Bereich der Erbschaftssteuer selbst für Verwandte gerader Linie nur geringe Freibeträge, etwa für Kinder 16.000 €.

Gleichwohl kann per geschickter Spanienvermögenszuteilung per Erbteilungsvertrag eine optimale Freibetragsnutzung erfolgen, etwa auch mit Einbeziehung pflichtteilsberechtigter Personen oder vorheriger Erbauschlagung zu Gunsten einer Mehrzahl von Enkelkindern.

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