Die Mallorcafinca ohne Erben in Frage und Antwort

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Diese Situation ist tatsächlich häufiger als man zu denken geneigt ist.

 

Einmal natürlich häufig dann wenn man als Eigentümer oder Lebenspartner mit verwirklichtem Mallorcatraum keine Kinder hat.

 

Aber nicht selten ist auch die Konstellation dass bei Wahlheimat Mallorca in zweiter oder dritter  Ehe / Lebenspartnerschaft der Kontakt zur oft geografisch, mitunter weltweit entferntwohenden Verwandschaft nicht mehr besteht.

Früher oder später kommt dann der Gedanke:

 

F: Was tun mit unserer Mallorcafina ?

 

A: Umtauschen in ein Mallorca Apartment, das könnte im Alter bequemer sein?

Wie lässt sich das monatliche Einkommen mit dem Wert der Finca erhöhen und diese gleichzeitig weiternutzen? Mit der Finca dauerhaft wichtige Ziele unterstützen, einer Organisation vererben? Eine Firma gründen welche die Mallorcafinca weiternutzt?

 

F: Welche Rechtskonstruktionen bieten sich hierzu an ?

 

A: Nun beim Umtausch in ein Apartment gibt es in Spanien, – obgleich dies wünschenwert wäre  – keinen steuerneutralen „Umtauschvertrag“ vielmehr wäre dies rein rechtlich ein doppelter Verkaufs- und Kaufsvorgang.

Sind sie bereits über 65 Jahre alt und haben Sie seit mehr als 3 Jahren Ihren Steuerwohnsitz in dieser Finca so ist allerdings ein steuerfreier, – keine Verkaufsgewinnsteuer -, Verkauf möglich.

Das Apartment kann dann wahlweise käuflich erworben oder angemietet werden.

 

F: Welche andere Variante gibt es neben dem „Umtausch“ in ein Aparmtent?

 

A: In Betracht kommt hier die sogenannte „umgekehrte Hypotek“

Praktisch verkauft man dann seine Finca gegen Ratenzahlung und Beibehalten des lebenslänglichen eigenen Wohnrechtes

zur Verfolgung langfristiger Ziel kann man testamentarisch dem Erben Auflagen auferlegen, deren Umsetzung ein Testamentsvollstrecker absichert

 

Die Mallorcafinca ist und bleibt also eine Perspektive, es kommt darauf an was man daraus macht

 

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