Die Geltendmachung des Pflichtteilanspruches ist ein interessantes Geltungsmittel zur Reduzierung der deutschen Erbschaft.
Immer dann wenn, – auch bei spanischem Nachlassvermögen-, ein relevanter deutscher Erbschaftssteuerbeitrag anfällt, lohnt es sich über legale Möglichkeiten der Steuerreduzierung nachzudenken.
Dieses Ziel wird dann erreicht, wenn mehr Freibeträge oder niedrigere Steuersätze zum Ansatz gebracht werden können.
Ist beispielsweise ein Geschwister von den Eltern nicht erbrechtlich berücksichtigt worden, empfiehlt es sich oft aus rein steuerlichen Gründen, dass das testamentarisch nicht bedachte Kind allein aus steuerlichen Gründen seinen Pflichtteilsanspruch geltend macht.
Nicht ausreichend ist die pure Existenz eines Pflichtanteilsanspruches, wenn dieser nicht geltend gemacht wird.
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