Auf Mallorca zahlen Familien praktisch keine Erbschschaftssteuer.

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Die Gesetzesreform hat diese Steuerbefreiung auch für nicht auf den Balearen ansässige Familien bestätigt.

Die neue Regelung gilt für Erbschaften von Personen, die nach dem 18. Juli 2023 verstorben sind. Durch die jüngste Reform kommen auch Nicht-Residenten, die zunächst ausgeschlossen waren, ab dem genannten Datum in den Genuss der Steuervorteile.

Wer kann den 100%igen Erbschaftssteuerrabatt in Anspruch nehmen?

Der 100%ige Erbschaftssteuerrabatt gilt für Erbschaften zugunsten von:

  1. Nachkommen (Kinder und Enkelkinder).
  2. Aszendenten (Eltern und Großeltern).
  3. Ehegatten.

    Gibt es Steuerreduzierungen für Erbschaften an andere Verwandte?

Die neuen Vorschriften sehen auch einen Erbschaftssteuerrabatt für Erbschaften zugunsten von Geschwistern, Onkeln, Tanten, Onkeln sowie Nichten und Neffen vor. Dieser Freibetrag beläuft sich auf 50 % der Steuer, wenn die verstorbene Person keine Nachkommen hat oder wenn die Nachkommen keine Erben sind, wie es im Falle von enterbten Nachkommen der Fall sein kann.

Wenn die verstorbene Person Nachkommen hat, die Erben sind, beträgt der Freibetrag 25 %.

Wenn beispielsweise eine kinderlose Person an ihren Neffen oder ihre Nichte vererbt, kann eine Reduzierung  um 50 % in Anspruch genommen werden. Beerbt dagegen eine Person mit Kindern ihre Kinder und Neffen und Nichten, so haben diese Anspruch auf eine Steuerreduzierung von 25 %.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die oben erwähnten Steuerreduzierungen in Anspruch genommen werden können?

Neben der oben erwähnten Voraussetzung der Verwandtschaft darf der Wert der erworbenen Immobilie im Einzelfall den um 20 % erhöhten Referenzwert nicht überschreiten, um diese Ermäßigung beim Erwerb von Immobilien in Anspruch nehmen zu können. Dieser Referenzwert ist ein von der Verwaltung festgelegter Wert, der jedes Jahr aktualisiert werden kann.

Gibt es diesen Referenzwert nicht oder kann er von der Verwaltung nicht bescheinigt werden, darf der Marktwert nicht überschritten werden, was von Fall zu Fall zu prüfen ist.

Können diese Freibeträge auf Schenkungen unter Lebenden angewandt werden?

Die Antwort lautet ja, aber es gibt einige Besonderheiten zu beachten. Bei Schenkungen unter Lebenden von Eltern an Kinder können diese Freibeträge nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Schenkung in Form eines so genannten Erbschaftspakts erfolgt. Bei dieser Art von Schenkung verzichtet das Kind als Erbe auf den ihm zustehenden Pflichtteil und erhält im Gegenzug das geschenkte Vermögen.

Dieser Verzicht bedeutet nicht, dass das Kind zum Zeitpunkt des Todes seiner Eltern nicht Erbe sein kann, sondern dass es bereits den ihm von Rechts wegen zustehenden Mindestanteil erhalten hat. Erfolgt die Schenkung im Rahmen eines Erbschaftspakts, ist der Steuervorteil oft sehr erheblich.


Für Nicht-Residenten gilt die 100-prozentige Erbschaftssteuerbefreiung nur für Vermögen, das auf Mallorca und den Balearen liegt.

Ferienimmobilien, die als Zweitwohnsitz dienen, sind hier von praktischer Bedeutung.
Für Nicht-Residenten ist zu beachten, dass auch im Herkunftsland, z.B. in Deutschland, Erbschaftssteuer auf das auf den Balearen geerbte Vermögen erhoben werden kann.


Die Schenkung unter Pflichtsteilverzicht wird in der Praxis weiterhin intensiv genutzt.

Auf den Balearen entfällt die Steuerlast für Erbschaften und Erbverträge unabhängig von deren Wert, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Im Hinblick auf die deutschen Steuervorschriften muss jedoch jeder Einzelfall geprüft werden. Es kann sinnvoll sein, die Schenkung auf mehrere Kinder aufzuteilen, um die Schenkungssteuer für Schenkungen über 400.000 € zu vermeiden. Es ist sehr wichtig, jede einzelne Situation zu analysieren, um eine optimale Lösung zu finden und sicher sein zu können, dass sie auf die beste Art und Weise erfolgt ist.

Schenken zu Lebzeiten schützt vor künftigen Steueränderungen

Bekanntlich sind Steuersätze und Steuerfreibeträge in Europa und auch in Spanien eine politische Entscheidung. Das bedeutet, dass eine neue praktische Regierungskonstellation eine Änderung der geltenden Vorschriften und eine Aufhebung der derzeitigen Freibeträge oder eine Erhöhung der Steuersätze bedeuten kann. Wir alle wissen, dass es unmöglich ist, vorherzusagen, wann wir mit dem Tod eines Familienmitglieds und der Annahme seines Erbes konfrontiert werden, aber was in dieser Zeit getan werden kann ist, die aktuellen Steuererleichterungen zum Wohle der Familie zu nutzen..

Eine fachkundige Analyse der spezifischen Familiensituation ist immer zu empfehlen.

Solche Rechtsnachfolgeentscheidungen werden häufig von der Familie im Rahmen eines Familienrats getroffen. Die möglichen Lösungen werden durch das Erbrecht und das Steuerrecht bestimmt. Beim Erbrecht kann man wählen, ob man das Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt, oder das Recht des Landes, in dem man zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, anwenden möchte. Diese Wahl wird durch ein Testament getroffen, in dem das zum Zeitpunkt des Todes geltende Recht bestimmt wird. Andererseits gibt es keine Möglichkeit, die anwendbaren Steuervorschriften zu wählen, da die Vorschriften der autonomen Gemeinschaft, in der sich das Vermögen befindet, angewendet werden müssen. Allenfalls kann man den Wohnsitz verlagern.

Eine kurze Anmerkung zur Vermögenssteuer

In Spanien gibt es eine Vermögenssteuer, die auf den einfachen Besitz von Vermögenswerten, seien es Immobilien, Aktien oder andere Arten von Eigentum, auf spanischem Gebiet erhoben wird. Diese Steuer gilt nur für Vermögenswerte ab einem bestimmten Wert.

Um die Zahlung dieser Steuer zu vermeiden, sind die bereits erwähnten Erbverträge ein sehr beliebtes Instrument, um damit den Wert des Familienvermögens auf mehrere Personen aufzuteilen, so dass keiner der Eigentümer verpflichtet ist, diese Steuer zu zahlen.

Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um die Vermögenssituation der Familie zu analysieren und eine Umstrukturierung in Betracht zu ziehen, um so wenig Steuern wie möglich zu zahlen und das Vermögen so zu genießen, wie es sein sollte.

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