Als Erbrechtskanzlei auf Mallorca mit Tätigkeit bereits über mehrere Jahrzehnte hinweg in diesem grenzüberschreitenden Rechtsgebiet geht der Anspruch über eine vordergründig ordnungsgemässe Abwicklung von Erbangelegenheiten hinaus.
Die konkreten Gestaltungsmöglichkeiten gezielt nutzen
Vorrausschauend Probleme vermeiden und Potenziale nutzen.
Aber was heisst das konkret?
Bei der Testamentserstellung besser Vermögenswerte bestimmten Personen direkt zuweisen als Eigentümergemeinschaften entstehen zu lassen. Dies gilt namentlich auch für Liegenschaften auf Mallorca wenn Erbberechtigte ohne aktuell bekannten Aufenthaltsort mit hinterlegungsfähigen Vermögenswerten ausgestattet werden können.
Ziel; Optimierte Vermögenszuweisung.
Per Rechtswahl können Pflichtteilsansprüche modifiziert werden
Die europäische Erbrechtsverordnung eröffnet die Möglichkeit zwischen dem Heimaterbrecht, beispielsweise dem deutschen oder österreichischen, oder dem Recht des Vermögenlageortes, also etwa dem spanischen, bei Immobilienlageort Mallorca dem mallorquinischen, zu wählen.
Praktische Bedeutung hat das für die unterschiedlich ausgestalteten Pflichtteilsansprüche, in Spanien ein zwingendes Erbrecht, in Deutschland eine Option auf die verzichtet werden kann, wobei das deutsche Erbrecht den Ehegatten und das spanische die Kinder begünstigt.
Ziel: Passende nationale Erbrecht auswählen.
Die Erbschaftssteuern minimieren
Hier kann man zwar nicht direkt per Steuerrechtswahl das jeweils günstigere Erbschaftssteuerrecht wählen aber man kann Geldanlagen in das andere Land verlagern oder aber die Erbschaft so auf mehrere Personen verlagern, dass Freibeträge optimiert genutzt werden oder auch bereits lebzeitige anteilige Vermögenswerte übertragen.
Ziel: Lebenssachverhalte und Nachfolgeregelung steuerlich optimieren.
Strategische Erbausschlagungen
Auch nach Eintritt des Erbfalls gibt es noch Gestaltungsmöglichkeiten, wenn man zeitnahe reagiert,
etwa innerhalb der deutschen Erbausschlagungsfrist von 6 Wochen respektive 6 Monaten. So können im Einzelfall Freibeträge in der Folgegeneration vervielfacht werden. Auch beim Wertansatz gibt es noch Gestaltungsspielräume.
Ziel: Ältere Generation entlasten und Erbschaftssteuern sparen
Die erbrechtliche Rechtsnachfolge vereinfachen
Die richtige Weichenstellung zu tätigen heisst oft ein notarielles anstelle eines etwa privatschriftlichen Testamentes erstellen.
Bei Wohnsitz des Vererbers in Spanien wird damit ein oft aufwendiges Verfahren der Erbfeststellung vermieden.
Auch lebzeitige Vermögensübertragungen können die erbrechtliche Rechtsnachfolge vereinfachen.
Ziel: Verfahrensvereinfachung
Wann wir was für Sie tun können
Im Wesentlichen immer dann wenn in Spanien belegenes Vermögen an die Nachfolgegeneration übertragen werden soll.
Hier müssen Sie also nur mit unserer Kanzlei in Kontakt treten, per Email, Whtsapp oder Telefon und uns kurze Sachverhalt und Ihre Zielrichtung skizzieren
Notarielle Vollmachten erleichtern die Erbawicklung
Nach einem eingetretenen Erbfall ist man froh persönlich entlastet zu werden.
Erteilen Sie uns hier eine notarielle Vollmacht in adäquater Form können wir alles für Sie abwickeln.