1 %-Schenkung an die Nachfolgegeneration auf den Balearen

Print Friendly, PDF & Email

Die wesentlichen Eckpunkte:

1. Es muss sich um die Baleareninseln Mallorca, Ibiza oder Formentera handeln.
Seit 2017 ist auch Menorca hier mit eingeschlossen.

2. Die Schenkung ist verbunden mit einem Pflichtteilsverzicht.

3. Die Schenkung muss von aufsteigenden direkten Verwandten an Abkömmlinge erfolgen,
typischerweise also von Eltern an Kinder oder von Grosseltern an die Enkelkinder.
Bei Schenkungen an Ehegatten verbleibt es beim 7 %-Schenkungssteuersatz.

4. Beim Pflichtteilsverzicht kommt im Gegensatz zur normalen 7 %-Schenkung keine Vermögenszuwachssteuer/IRPF zur Anwendung. Dies ermöglicht es, bei einem späteren Verkaufsfall die Verkaufsgewinnsteuer zu vermeiden.

ACHTUNG:
Diese Leitlinien bedürfen aber immer einer aktualisierten Überprüfung des konkreten Einzelfalles.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Información básica sobre protección de datos Ver más

  • Responsable: ANWALTSKANZLEI MENTH S.L..
  • Finalidad:  Moderar los comentarios.
  • Legitimación:  Por consentimiento del interesado.
  • Destinatarios y encargados de tratamiento:  No se ceden o comunican datos a terceros para prestar este servicio. El Titular ha contratado los servicios de alojamiento web a Bazan Lab Hosting que actúa como encargado de tratamiento.
  • Derechos: Acceder, rectificar y suprimir los datos.
  • Información Adicional: Puede consultar la información detallada en la Política de Privacidad.