Die wesentlichen Eckpunkte:
1. Es muss sich um die Baleareninseln Mallorca, Ibiza oder Formentera handeln.
Seit 2017 ist auch Menorca hier mit eingeschlossen.
2. Die Schenkung ist verbunden mit einem Pflichtteilsverzicht.
3. Die Schenkung muss von aufsteigenden direkten Verwandten an Abkömmlinge erfolgen,
typischerweise also von Eltern an Kinder oder von Grosseltern an die Enkelkinder.
Bei Schenkungen an Ehegatten verbleibt es beim 7 %-Schenkungssteuersatz.
4. Beim Pflichtteilsverzicht kommt im Gegensatz zur normalen 7 %-Schenkung keine Vermögenszuwachssteuer/IRPF zur Anwendung. Dies ermöglicht es, bei einem späteren Verkaufsfall die Verkaufsgewinnsteuer zu vermeiden.
ACHTUNG:
Diese Leitlinien bedürfen aber immer einer aktualisierten Überprüfung des konkreten Einzelfalles.