Und warum es trotzdem überwiegend lange Vertragsfassungen gibt
Nun die notariellen Vertragsverfassungen spanischer Immobilienkaufverträge sind vor allem deshalb lang, weil der Gesetzgeber viele zwingende Inhalte vorgibt.
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung privater Kaufverträge von Liegenschaften in Spanien gibt es keine genaueren Detailvorgaben
aber antiquierte Einleitungen ohne praktischen Nutzen. Mehr noch!
Überflüssige Inhalte sind Belastung und Gefahr für die Parteien
Die Konzentration auf die wirklich wichtigen Inhalte wird damit erschwert.
Nicht selten werden von der Vertragsverfasserseite in langen Texten Nachteile für den Vertragspartner quasi „versteckt“.
Man kennt Ähnliches ja von dem Kleingedruckten, mit welchem der vorgeschriebene Vertragsinhalt dann im konkreten Falle auch schon mal in sein Gegenteil verkehrt wurde.
Beispiele typischer formaler Vertragsüberladungen in Spanien
Die wechselseitige Zusicherung der Geschäftsfähigkeit.
Die Übernahme der Immobilienbeschreibung einschließlich Nachbarn oder Voreigentümer aus dem Grundbuch.
Betreuung der Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Datenschutz.
Oft in spanischen Privatverträgen nicht vorhanden,
aber sehr transparenzfördernd wäre hingegen
die Bezeichnung des Vertragstypes in der Gesamtüberschrift,
vorausgestellte Bezeichnung der Inhalte der einzelnen Vertragsklauseln in Fettdruck sowie die ergänzende E-Mailangabe zu den Anschriften der Vertragspartner mit Bestätigung der Gültigkeit auf diesem Wege übersandter Schreiben sowie der Vertragsunterzeichnung selbst.
Verlangen Sie kurze übersichtliche Vertragsfassungen
Wer weniger mit der Vertragsgestaltung praktisch vertraut ist neigt dazu lange Vertragsmuster zu nutzen um nichts zu vergessen.
Die Folge: Langwierige Diskussionen um praktisch nicht relevante Nebenaspekte.
Das ist die harmlose Variante.
Die Absicht dem Vertragspartner Nachteile aufzulasten ohne dass dieser das erkennt die, sagen wir mal „weniger hinnehmbare“.
Keine Unterzeichnung langer Vertragstexte, wenn
Sie deren Inhalte sprachlich nicht voll verstehen
Dies gilt umso mehr, wenn die Vertragspartnerseite auf eine schnelle Unterzeichnung dräng, etwa bevor eine Partei gerade wieder aus Spanien oder konkret aus Mallorca abreist.
Hierzu besteht keinerlei praktische Notwendigkeit, zumal, wie vorerwähnt heute die Vertragsklausel der Anerkennung per E-Mail übersandter vorunterzeichneter Verträge möglich und bald überregional üblich ist.
Günter Menth Rechtsanwalt & Abogado inscrito |
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