Aktuell viele Übertragungsvorgänge
Auf Mallorca werden aktuell in 2021 viele ländliche Grundstücke an Nachbarn verkauft oder gezielt von diesen ergänzend angekauft.
Dies obgleich das eigene Grundstück zur direkten Wohnnutzung mit 7.500m² bei früherer Bebauung oder 15.000m² heute mehr als ausreichend groß ist.
Das Nachbargrundstück soll nicht bebaut werden
Das ist tatsächlich ein häufiger Erwerbsgrund.
Landschafts- oder Meerblick sollen abgesichert werden.
Oft geht es auch um den Schutz der Privatsphäre.
Schaffung eines Baugrundstückes durch Zusammenlegung
Dies ist heute noch in vielen Gemeinden Mallorcas möglich.
Bei generell zur Bebauung erforderlicher Grundstücksfläche von 14.000m² sind viele Grundstücke heute unbebaubar geworden haben dann beispielsweise anstelle des Baugrundstückwertes von 150.000 Euro nur noch einen Wert von 20.000 Euro als nicht bebaubares Grundstück.
Die noch mögliche Lösung heißt dann Zukauf von direkt angrenzenden Nachbargrundstücken bis zum Erreichen der Mindestfläche von 14.000m².
Welche Grundstücke können zusammengelegt werden?
Zunächst alle direkt angrenzenden Grundstücke.
Ein dazwischenliegender offizieller Weg macht dies also etwa unmöglich.
Aber auch bereits bebaute Grundstücke sind nicht tauglich zum Erreichen der Mindestgrundstücksfläche.
Oft ist es nicht einfach den Nachbareigentümer aufzufinden
Dies gilt umso mehr, wenn man sich vom Ausland aus auf die Suche macht.
Kleinere Grundstücke werden nicht selten über Jahrzehnte nicht aktiv genutzt oder nur von durchziehenden Schafhirten.
Allein über eine Parzellenanschrift ist der aktuelle Eigentümer nicht direkt auffindbar.
Und frühere Eigentümernamen ermöglichen heute nicht den Abruf eines aktuellen Grundbuchauszuges.
Hier ist dann zunächst eine vorgeschaltete Detektivarbeit vor Ort angezeigt.
Nicht immer kann durch Zukauf das Bebauungspotential erweitert werden
Denn oft ist dieser heute schon ausgeschöpft.
Nach einer Gesetzesänderung in den letzten Jahren wurde auf Mallorca der maximale Bebauungsumfang von 1500m³ auf 500m³ herabgesetzt, sich ergebend somit maximale Wohnflächen in der Gesetzesordnung von
250m² – 300m².
Es gibt weitere Gründe für den Flächenhinzukauf
Sei es zur Tierhaltung, zur Anlage eines Weinberges oder zur sportlichen Nutzung und ohne eigene Nutzung zu Wohnzwecken heute des Öfteren auch zur solaren Stromerzeugung oder einfach um die Fläche naturgegeben zu belassen oder aber Kunstobjekte auszustellen.
Das Spektrum der hier auf Mallorca bereits praktizierten Varianten scheint nahezu unerschöpflich.
Günter Menth Rechtsanwalt & Abogado inscrito |
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