Das neue, an diesem Tag in Kraft getretene Balearengesetz beseitigt die illegale touristische Privatvermietung und ordnet den Sektor

Diario de MallorcaDie Tageszeitung DIARIO DE MALLORCA vom 08.08.2017 fasst die Konsequenzen in 7 Punkten zusammen:

1. Appartements:
Stand heute gibt es keine gesetzeskonforme Appartementvermietung.
Häuser und Doppelhäuser mit bereits erteilter touristischer Vermietungsgenehmigung:
Diese dürfen ungestört weitervermieten.
2, Häuser und Doppelhäuser mit bereits erteilter touristischer Vermietungsgenehmigung:
Diese dürfen ungestört weitervermieten.
3. Häuser ohne Genehmigung:
Für diese ist der Zug zunächst abgefahren, sie müssen auf das Ende des 1-jährigen Moratoriums warten.
4. Appartements können dann in einem Jahr zur touristischen Vermietung angemeldet werden, wenn in ihrer Zone weitere Vermietungen gestattet werden.
5. Zur touristischen Vermietung der selbstgenutzten Wohnung:
Hierzu wird es in einem Jahr ein neues zeitanteiliges Vermietungsmodell geben.
6. Weitere Voraussetzungen:
Die Nachbarn müssen das touristische Vermietungsgeschäft genehmigen.
7. Was passiert mit den Reservierungen ilegal angebotener Appartements?
Deren Vermietung war und ist verboten, nur jetzt werden Strafen bis 40.000 € verhängt

Ergänzende Erläuterungen finden Sie hier noch in spanischer Sprache zu den einzelnen Punkten.