Checkliste für Immobilieneigentümer in Spanien

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„Checkliste zum strategischen Fortgang mit Ihrer Immobilie in Spanien“

Eine Auslandsimmobilie in Mallorca oder sonst wo in Spanien ist kein statisches Besitztum, sondern ein relevanter Teil der eigenen Lebensgestaltung inklusive des familiären Umfeldes und des Bekanntenkreises.
Auch ändern sich die konkreten Nutzungsperspektiven in bestimmten Zeitabschnitten.

Hier haben wir eine Checkliste erstellt, welche Hilfestellungen bietet bei der künftigen Nutzungsplanung.

-Wenn unterstrichen besteht aktueller Handlungsbedarf-

Sie sind Eigentümer einer Immobilie in Spanien

 

  1. Ist die gesamte Bebauung im Grundbuch eingetragen ?
    • □ ja
    • nein

 

  1. Beabsichtigte Nutzung

2.1. □ Nur Eigennutzung

2.2 □ Langzeitvermietung

2.3 □ Touristische Vermietung

 

  1. Perspektivischer Fortgang

3.1 □ Weiternutzung über Generationen

 

3.1.1 □ Adäquates Testament für Spanienvermögen vorhanden

3.1.1.1 □ ja

3.1.1.2 □ nein

 

3.1.2 □ Besteht Interesse an steuerminimierten lebzeitigen Übertragung?
Ja
□ Nein

 

3.2Verkauf zu eigenen Lebzeiten

 

3.2.1 Ist ein Rechtscheck zur Verkaufsfähigkeit erfolgt?

3.2.1.1 □ Ja

3.2.1.2 □ Nein

4. Gibt es eine aktuell gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung / Cedula          de  habiabilidad

4.1. □ Ja

4.2. □ Nein

  1. Sind Umbauten / Bebauung beabsichtigt ?

 

5.1.□ Ja

 

5.1.1 □ Liegt Baugenehmigung vor / ist beantragt
  □ Ja
  □ Nein

5.1.2 □ noch keine Baugenehmigung beantragt

 

5.2.    □ Nein

 

Kontakt:

Anwaltskanzlei Menth für Spanien

Tätigkeitsschwerpunkte Immobilienrecht und Erbrecht

Manacor / Mallorca

Email: info@kanzlei-menth.de

Whatsapp: 0034-643 92 56 89 Telefon: 0034-971 55 93 77

Kanzleiwebseite: www.kanzlei-menth.de