Mit der Gesetzgebung zur Unterbindung der Geldwäsche und banktechnischen Neuerungen wird der Bargeldverkehr immer mehr eingeschränkt.
Aktuell sind Bargeldeinzahlungen bei spanischen Banken noch möglich.
Bis 3000 Euro ist auch auch kaum mit Überprüfungen des spanischen Finanzamtes zu rechnen.
Höhere Beträge, deren Herkunft dem spanischen Finanzamt gegenüber nicht gerechtfertigt werden können, können mit Geldbußen bis zu 150.000 Euro geahndet werden.
Zu beachten sind in Spanien bei Banken künftig eingeschränkte Schalterzeiten.
Günter Menth Rechtsanwalt & Abogado inscrito |
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