Dies gilt nicht nur für Katalonien und dessen Unabhängigkeitserklärung:
Es gibt keine gesetzliche Regelung für den Prozess des Referendums zur Unabhängigkeitserklärung von Völkern für die EU.
Auch der Austritt eines Staates aus der EU-Staatsgemeinschaft, Stichwort „Brexit“, ist nicht gesetzlich geregelt.
Hier hat man bei den EU-Beitrittsverträgen die Kündigungsklausel vergessen,
oder: wo bleibt das EU-Einwanderungsgesetz?
Das Recht ist langsam und kommt oft zu spät
Diese, unter Juristen bekannte Binsenweisheit gilt nicht nur nur für Gerichtsprozesse, bei welchen eine zu lange Prozessdauer oft per se zu einer nicht mehr wiedergutzumachenden Ungerechtigkeit führt.
Dies gilt auch generell für die Bewältigung neuer, – oder auch nicht mehr ganz neuer -, gesellschaftlicher Probleme, wie die Einwanderung in die EU, den Austritt von Staaten aus der EU oder das Selbstbestimmungsrecht von Völkern in der EU.
Die Folgen sind dramtisch
Bürgerkriege und Ertrinkende im Mittelmeer sind ebenso die Folge fehlender rechtlicher Regelungen wie politische Staatskrisen oder Polizeieinsätze mit vielen Verletzten und Verhaftungen, wie jüngst in Katalonien.
Auch nationale Verfassungen bedürfen der demokratischen Fortentwicklung. Die Berufung auf nationale Verfassungsbestimmungen kann demokratisch betrachtet rechtsmissbräuchlich sein
Zur Erinnerung: Auch manche „demokratische“ Verfassungen hatten vor nicht allzu langer Zeit „legal“ den Frauen das Wahlrecht vorenthalten.
So ist auch die spanische Verfassung, welche das Selbstbestimmungsrecht eigener Völker in Spanien von der Zustimmung nicht diesem Volk zubehörigen Personen Restspaniens abhängig macht, schlicht undemokratisch und die Berufung auf die spanische Verfassung hier in juristischer Terminologie „rechtsmissbräuchlich“.
16.10.2017