Warum heute eine Mallorcaimmobilie erworben wird

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Von der Ferienimmobilie zur Dauernutzung

In der Vergangenheit erfolgte der Ankauf oft als Ferienimmobilie, heute in den 2020ger Jahren ist die anteilige Arbeitszeitnutzung per Homeoffice oft bereits mitbedacht und die  direkte Übersiedlung nach Spanien durchaus auch üblich.

Die leichte Umnutzbarkeit wird zum wichtigen Kaufkriterium

Natürlich bleibt der Erwerb einer Mallorcaimmobilie auch weiterhin des öfteren ein Impulskauf.
Mehr und mehr rücken aber auch differenzierte Nutzungsmöglichkeiten bereits von Anfang an ins Blickfeld:
Ein bis zwei potentielle Arbeitsräume und Bäder als Wohnraumaufteilungsperspektive oder die Überlegung wo und hier später auch Raumteiler eingefügt werden können.

Neben Eigennutzung auch Renditeobjekt

Eine parallele Eigennutzung und als Renditeobjekt ist zwar nicht ausgeschlossen aber aus tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten oft nicht einfach zu realisieren.
Als Renditeobjekt kommen neben den Dauervermietungen oder der touristische Vermietung mit der Beschaffung einer touristischen Vermietungslizenz auch innovativere neuere Nutzungsformen in Betracht wie Wohn- und unternehmerische Gemeinschaftsnutzungen.

Weiterverkauf und Weiterverkäuflichkeit

Wer auf eine relevante Rendite abzielt wird die Immobilie oft durch modernisierende Investitionen aufwerten müssen.
Dann sollte das Ankaufsobjekt gesichert baurechtskonform sein und über legale Erweiterungsmöglichkeiten verfügen.
Im ländlichen Bereich kann hier im Einzelfall auch der Zukauf eines noch unbebauten Nachbargrundstückes zielführend sein um die bauliche Umgestaltung möglich zu machen.

Wie kann man in Spanien die Verkaufsgewinnsteuer vermeiden

Nicht ausreichend ist hier – wie bei deutschen privaten Immobilieninvestitionen – das Abwarten einer Frist von zehn Jahren.
Vermieden werden kann die Verkaufsgewinnsteuer aber mit zwischenzeitlich offiziellem Nutzen als Hauptwohnsitzimmobilie und Reinvestition des rechnerischen Verkaufsgewinnes in eine neue Haupwohnsitzimmobilie oder Veräußerung nach Erreichen des 65 zigsten Lebensjahres.

Günter Menth

Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Immobilien- und Erbrecht
Manacor – Mallorca

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