Wie erkennt man eine illegale Finca in Spanien? Indiziencheck, Einsicht in die gemeindliche Bauakte und Vermessung

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Diese Frage stellen sich heute viele Kaufinteressenten in Spanien und damit auch auf Mallorca. 

Denn der Erwerb eines teilweisen oder kompletten Schwarzbaues ist regelmässig eine Fehlinvestition,

jedenfalls dann wenn man nicht die genaue Baurechtslage zuvor abgeklärt und den Kaufpreis entsprechend angepasst hat.

Führende Makler auf Mallorca nehmen heute nicht legal errichtete Immobilien überhaupt nicht mehr in Ihr Verkaufsangebot auf.

Nun zunächst gibt es einige Indizien, welche für eine nicht legale Bebauung sprechen.

Bei einer Landfinca etwa die Grundstücksgrösse von weniger als 14.000 m2 mit baulichen Veränderung in den letzten Jahren.

Allerdings greift diese Vermutung nicht durch wenn das Objekt über eine ältere Baugehnmigung verfügt und insbesondere mehr als 7.500 m2 Grundstücksfläche aufweist.

Ebenfalls Indizwert, aber wiederum nur als Indiz, hat eine im Grundbuch eingetragene geringere bebaute Fläche als im Kataster, dem Register zur tatsächlichen Erfassung der Bebauung

Verbleiben nach dem Indiziencheck Zweifel an der Baurechtskonformität so empfiehlt sich die direkte Abklärung mit der ortlich zuständigen Bauverwaltung,

gegebenfalls verbunden mit der Einsichtnahme in die Archivakte.

Nach abgeschlossenem Bauverfahren ist diese öffentlich zugänglich, mithin also auch zugänglich für jeden Kaufinteressenten oder dessen anwaltlichen Vertreter.

Um die Übereinstimmung des genehmigten Bauwerkes mit dem tatsächlichen existenten zu überprüfen genügt nicht die Vorlage einer Baugenehmigung sondern es müssen die Plandaten als Basis der Baugenehmigung mit dem tatsächlichen existierenden Bauwerk verglichen werden,

wozu dessen konkrete Vermessung erforderlich sein kann.

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