Binnen von nur zwei Jahren haben sich auf diesem Gebiet namentlich durch spanische Gerichtsentscheidungen und modifizierte Gesetzgebungen wesentliche Modifizierungen ergeben.
Die für Immobilieneigentümer auf Mallorca und den anderen Baleareninseln positive Nachricht heisst:
Anwendungsbereiche und auch entfallende Steuern haben sich erweitert verbunden allerdings mit der Frage „wie lange noch?“
Die wesentlichen Modifizierungen und Steuervorteile seien hier kurz zusammen gefasst,
- Auch ausländische in Spanien residente Familien können nun in den Genuss dieser Steuerminimierung kommen.
- Die Bodenwertzuwachssteuer ist nun auch entfallen.
- Familien aus Ländern ohne das nationale Rechtsinstitut der Schenkung unter Pflichtteilsverzicht und Nationalitäten aussenhalb der EU sind nicht nur per se von dieser Steuerprivilegierung ausgeschlossen.
- Der Zeitrahmen zum Entfallen der Verkaufsgewinnsteuer nach dem Schenkungsvorgang wurde jetzt auf mindestens 5 Jahre gesetzlich fixiert.