Grundsätzlich müssen Spanischkenntnisse in Spanien nachgewiesen werden wenn man beispielweise als deutscher Arzt in Spanien praktizieren möchte.
An das Verfahren der Titelanerkennung / Homologación schliesst sich der Eintritt in die jeweilige spanische Ärztekammer an, welche dann in unterschiedlicher Form die Sprachkenntnisse überprüfen.
Es können, müssen aber nicht, – heute international standisierte –
Sprachzertifikate angefordert werden.
Bei der der Ärztekammer in Palma de Mallorca beispielweise erfolgt über die Überprüfung im Rahmen eines persönlichen Gespräches in spanischer Sprache welche die allgemeine Verständigungsfähigkeit überprüfen soll.
Da nun Ärzte häufig zeitlich limitiert sind im Vorfeld Sprachkurse zu besuchen empfehlen wir die Nutzung „ moderne Sprachlernprogramme wie “Babbel“ oder „Duolingo“ welche Hör- und Sprechfähigkeitstrainingseinheiten verbinden und immer wieder kurzfrisitig bei Wartezeiten oder in kurzen Freizeiten genutzt werden können“