In acht Schritten

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In acht Schritten zum erfolgreichen Immobilienverkauf auf Mallorca

Eine Stragieinformation von Rechtsanwalt Günter Menth aus Manacor

Hier geht es nicht nur um Rechtsinformationen. Aber die tatsächliche Rechtslage und gegebenfalls auch zu erwartende gesetzliche Rechtsveränderungen bestimmen heute ganz entscheidend den strategischen Ablauf:

Für den erfolgreichen Verkauf einer Immobilie auf Mallorca empfehlen sich

1. Beschaffung eines aktuellen Grundbuch- wie auch eines aktuelles Katasterauszuges.

Deren vergleichende Auswertung gibt Aufschluss nicht nur zu Eigentumsrechten und Belastungen, sondern determiniert auch den baurechtlichen Handlungsbedarf.

2. Herstellung der Baurechtskonformität im möglichen Umfang

Hier erforderlich sein kann die Ergänzung von Massnahmen zum formalrechtlicher Bauabschluss, die  Beschaffung oder Verlängerung einer Bewohnbarkeitsbescheinigung oder  aber auch der Abriss illegaler Ergänzungsbauten.

3. Feststellung der aktueller tatsächliche Bauqualität und potenzieller Verbesserungsmassnahmen durch einen Baugutachter.

welchen wir Ihnen bei Bedarf vermitteln können.

Hieraus abzuleitenden Renovierungs- oder Modernisierungsmassnahmen erleichtern den Verkauf und steigern den Verkaufswert.

4. Wertgutachtenerstellung

Diese können wir Ihnen, – übrigens spanienweit -, organisieren in Form von Wertgutachten durch eine der anerkannten grossen Gutachtergesellschaften.

Das Wertgutachtenergebnis dient nicht nur zur Orientierung beim Verkaufspreisansatz, sondern stellt auch ein solides Argument bei den Kaufpreisverhandlungen dar.

5. Strategische Verkaufssteuerminimierung und richtige Festlegung des Verkaufszeitpunktes.

Der Nettoverkaufspreis wird wesentlich durch die Verkaufsnebenkosten beeinflusst.

Hier ins Gewicht fällt neben der heute meist 5 – 6 % igen Maklergebühr die 19 % ige Verkaufsgewinnsteuer bei in Spanien nicht residenten Verkäufern.

Vermeiden lässt sich diese heute auch per rechtzeitigen Steuerresidentenstatuserwerb in Spanien oder für Nichtresidente durch früzeitige Schenkung an die Folgeneration unter Pflichtteilsverzicht  mit Marktwertanpassung.

6. Entwurf eines professionellen Verkaufsexposes sowie bildliche und Videodarstellung.

Namentlich auch eine adäquate Dekoration kann hier verkaufsfördernd sein.

7. Auswahl passender Makler und Verkaufsportale mit je nach Objekt regionalem oder internationalem Schwerpunkt.

8. Erstellung einer privaten Verkaufsvertragesvorlage, ausgewogen aber auch die Rechte der Verkaufsseite absichernd.

Einerseits sollte diese ausgwogen sein um Kaufinteressenten nicht abzuschrecken aber gleichwohl spezifische Verkäufersrisiken mitabsichern.

Wer seine Immobilie veräussert sollte naturgemäss nachlaufende Probleme vorausschauend vermeiden, sowohl im Notartermin wie auch in der Folgezeit.

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