Verkauf oder Generationennachfolge
Das ist häufig die praktische Frage in vielen Familien welche seit vielen Jahren oder Jahrzehnten Eigentümer von Immobilien auf Mallorca sind.
Variante Generationennachfolge
Diese wird tatsächlich häufig erwogen, wenn die Kindergeneration die Immobilie auf Mallorca langjährig genutzt und liebgewonnen hat.
Ist nur eines von mehreren Kindern an der Mallorcaimmobilie interessiert so empfiehlt es sich diese auch nur dem interessierten Kind zu übertragen und Ausgleichszahlungen an die anderen Kinder vorzusehen,
sei es per lebzeitiger Ausgleichszahlung oder im testamentarischen Wege.
Benötigt die Elterngeneration noch Werterträge aus der Immobilie auf Mallorca zur Rentenerhöhung können entsprechende Zahlungen als Gegenleistung vereinbart werden.
Denkbar, und häufig praktiziert, wird auch der lebenslängliche Niessbrauchsvorbehalt der Elterngeneration welcher dieser sowohl die eigene weitere Nutzung wie auch die Vermietung zum Erzielen von Ergänzungseinkommen ermöglicht. Die aktuell in 2023 auf den Balearen mögliche Immobilienschenkung unter formellen Pflichtteilsverzicht mit nur 1 %iger oder gar keiner Besteuerung eröffnet nicht nur die Möglichkeit der äusserst kostenminimierten Rechtsnachfolge der Kindergeneration sondern kann auch durch höheren Wertansatz zu einer erheblichen Steuereinsparung beim späteren Immobilienverkauf durch die Kindergeneration führen.
Also auch bei mittelfristiger Verkaufsabsicht an Dritte kann die Zwischenschenkung an Kinder sonst anfallende hohe Verkaufsgewinnsteuern reduzieren oder einsparen.
Variante Verkauf an Dritte
Die Gründe für diese Variante sind vielfältig und nicht nur das Fehlen übernahmeinteressierten Kindern.
Die eigene Lebensperspektive oder Lebenssituation kann sich geändert haben und der Immobilienwert wird für andere eigene Investitionen oder solche der Kindergeneration benötigt.
Die Unterhaltung einer grösseren Landfinca erweist sich als persönlich oder finanziell zu aufwendig.
Unsere Empfehlung,- wenn sich diese Tendenz abzeichnet -, geht dahin dann nicht zu lange abzuwarten, sondern die Verkaufsentscheidung eher zeitnahe zu treffen.
Auch der Verkauf der aktuellen Immobilie kann also eine interessante Gestaltungsvariante sein, nicht zuletzt auch mitunter zur Neuinvestition in eine andere zur aktuellen Lebensituation besser passende Liegenschaft auch auf Mallorca.
Dies etwa, wenn die neue Immobilie geografische Vorteile hat oder einen geringeren Unterhaltungsaufwand, etwa beim Austausch einer Landfinca gegen eine Eigentumswohnung. Auch der umgekehrte Weg ist denkbar um einer sich erweiternden Familie etwa mit Enkelkindern eine gemeinsame Mallorcabasis zu eröffnen.
Bei dieser Immobilientauschvariante können im Einzelfall das Aufbewahren von offiziellen Objektverbesserungsrechnungen oder die Wohnsitzannahme auf Mallorca mit anschliessendem Verkauf ab Erreichen des 65igsten Lebensjahres steuersparende Gestaltungsmöglichkeiten darstellen.
Es ist die sachkundige Einzelfallbetrachtung welche oft Steuereinsparungen in sehr relevanter Grössenordnung ermöglicht.